17.11.2025 - 8 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt...

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Wortprotokoll

Herr Janke erläutert die Änderung des Flächennutzungsplans.

 

Herr Krohn fügt hinzu, dass die Änderungen bereits im Bauausschuss besprochen wurden und fasst noch einmal die Punkte zusammen.

 

 

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Beschluss:

1. Das Gremium hat die während der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden abgegebenen Stellungnahmen mit folgendem Ergebnis geprüft: Siehe Anlage. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden, die Stellungnahmen abgegeben haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.

 

3. Die Stadtvertretung beschließt die vorliegende 8. Änderung des Flächennutzungsplanes.

 

4. Die Begründung zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes wird gebilligt.

 

5. Der Bürgermeister wird beauftragt, für die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes die Genehmigung beim Landkreis Nordwestmecklenburg zu beantragen sowie nach Vorliegen der Genehmigung diese ortsüblich bekannt zu machen.

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

  •     davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Sachverhalt:

Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen hat am 25.09.2023 die Aufstellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.

Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen hat am 26.05.2025 den Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Die öffentliche Auslegung fand im Zeitraum vom 17.06.2025 bis zum 29.07.2025 im Bauamt der

Stadt Grevesmühlen statt. Zeitgleich wurden die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden beteiligt.

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden überprüft und folgende Punkte wurden im Rahmen der Abwägung berücksichtigt:

 

1. Im Änderungsbereich 1 wurde die nordwestliche Ecke, welche im wirksamen Flächennutzungsplan als Allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO) dargestellt wird, aus dem Geltungsbereich entfernt und ist somit kein Bestandteil der Änderung des Flächennutzungsplanes.

 

2. Im Änderungsbereich 1 wurde das Ziel der Änderung geändert. Nun soll aus der dargestellten Grünfläche (§ 5 Abs. 2 BauGB) und der dargestellten Gewerblichen Baufläche (§ 1 Abs. 1 Nr. 3 BauNVO) ein Sonstiges Sondergebiet „Bauhof“ gemäß § 11 BauNVO werden.

 

3. Im Änderungsbereich 2 wurde der Teil nördlich der Schweriner Landstraße, welcher im wirksamen Flächennutzungsplan als Flächen für die Landwirtschaft (§ 5 Abs. 2 Nr. 9a BauGB) dargestellt wird, aus dem Geltungsbereich entfernt und ist somit kein Bestandteil der Änderung des Flächennutzungsplanes.

 

4. Redaktionelle Anpassungen der Begründung unter den Punkten 1.1, 1.3, 2., 3.1, 3.2, 3.3 und 5. sowie im Umweltbericht Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen kann somit den Abwägungs- und Feststellungsbeschluss fassen, sodass die Planung beim Landkreis  Nordwestmecklenburg zur Genehmigung vorgelegt werden kann.

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Anlagen zur Vorlage