30.09.2025 - 9 Schulcampus Grevesmühlen, 2.B...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Der Bürgermeister merkt an, dass der Beschluss vorbehaltlich der Zusage der Fördermittelgeber gefasst werden soll. Er berichtet, dass für das Zentralgebäude Kosten in Höhe von ca. 16,4 Mio. € und für die Grundschule in Höhe von ca.13,4 Mio. € Die veranschlagt sind. Nach heutigem Stand beträgt der Eigenanteil der Stadt 13,2 Mio. €. Daraus ergibt sich eine Förderquote von 60%.

 

Frau Lenschow fügt ergänzend hinzu, dass für den Eigenanteil wieder Kredite aufgenommen werden. Diese werden zum Teil durch den Schullastenausgleich abgedeckt.

 

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Beschluss:

Der Hauptausschuss beschließt, der Einleitung und Ausgestaltung von Vergabeverfahren, die im Zusammenhang mit dem Neubau eines Zentralgebäudes und einer Grundschule auf dem Schulcampus Grevesmühlen stehen und dafür erforderlich sind, zuzustimmen.

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

  • davon anwesend:

9

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

 

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Sachverhalt:

Mit der Novellierung der Kommunalverfassung M-V (§ 22 Absatz 4a) wurde die Entscheidungsbefugnis in Vergabeverfahren wie folgt neu geregelt:

„Die Gemeinde entscheidet über die Einleitung und Ausgestaltung von Vergabeverfahren, soweit es sich nicht um eine Angelegenheit der laufenden Verwaltung handelt. Sie kann diese Befugnisse ganz oder teilweise auf den Hauptausschuss oder die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister übertragen. Die Entscheidung über die Erteilung des Zuschlags ist in der Regel ein Geschäft der laufenden Verwaltung im Sinne des § 38 Absatz 3 Satz 3.“

Das bedeutet, dass der Hauptausschuss vor Beginn der Beschaffung einer benötigten Leistung zustimmen muss. Ein Auftragsbeschluss ist nicht mehr erforderlich.

In diesem Fall sind die Bau- und Lieferleistungen für den Neubau eines Zentralgebäudes und einer Grundschule auf dem Schulcampus Grevesmühlen auszuschreiben. Die geschätzten Auftragswerte gemäß Kostenberechnung sowie die Baupläne liegen der Beschlussvorlage als Anlage bei.

Der Neubau der Grundschule sowie des Zentralgebäudes sind Einzelmaßnahmen innerhalb der städtebaulichen Gesamtmaßnahme Grevesmühlen „Ploggenseering“. Die Finanzierung erfolgt daher über das Treuhandkonto beim Sanierungsträger. Weitere Fördermittel stehen für die Grundschule aus der Infrastrukturpauschale Schulbau und für das Zentralgebäude aus dem Fonds für regionale Entwicklung (EFRE VI) zur Verfügung.

 

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Anlagen zur Vorlage