30.09.2025 - 7 Grundsatzbeschluss über die Einleitung eines Ve...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Der Hauptausschuss beschließt, der Einleitung und Ausgestaltung von Vergabeverfahren, die im Zusammenhang mit der Planung der Verkehrs- und Freiflächen im Sanierungsgebiet "Ploggenseering" stehen und dafür erforderlich sind, zuzustimmen.

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

  • davon anwesend:

9

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Sachverhalt:

 Mit der Novellierung der Kommunalverfassung M-V (§ 22 Absatz 4a) wurde die Entscheidungsbefugnis in Vergabeverfahren wie folgt neu geregelt:

„Die Gemeinde entscheidet über die Einleitung und Ausgestaltung vonVergabeverfahren, soweit es sich nicht um eine Angelegenheit der laufenden Verwaltung handelt. Sie kann diese Befugnisse ganz oder teilweise auf den Hauptausschuss oder die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister übertragen. Die Entscheidung über die Erteilung des Zuschlags ist in der Regel ein Geschäft der laufenden Verwaltung im Sinne des § 38 Absatz 3 Satz 3.“

 

Das bedeutet, dass die Stadtvertretung bzw. der Hauptausschuss vor Beginn der Beschaffung einer benötigtenLeistung zustimmen muss. Ein Auftragsbeschluss ist nicht mehr erforderlich. 

In diesem Fall sind die Planungsleistungen für die Verkehrs- und Freiflächen im Sanierungsgebiet "Ploggenseering" auszuschreiben. Es soll das Gebiet neu geordnet werden und die aktuelle Verkehrslage angepasst und überplant werden. Der geschätzte Auftragswert beträgt 610.000,00 Euro.

Die Zuschlagskriterien werden Qualität und Preis sein.

Die nötigen finanziellen Mittel für diese Maßnahme stehen dem Sanierungsträger im Treuhandkonto zur Verfügung.

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Anlagen zur Vorlage