30.09.2025 - 6 1. Änderung B-Plan Nr. 28 - Iserber...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

 

Herr Holm-Bertelsen erscheint um 18.06 Uhr. Somit sind 9 von 9 Ausschussmitglieder anwesend.

 

Der Bürgermeister macht Ausführungen zur Beschlussvorlage.

 

Herr Finger erkundigt sich, ob nach Entwicklung des B-Planes nur noch Camping/Glamping möglich ist oder das Gebiet auch anderweitig genutzt werden kann.

 

Der Bürgermeister erläutert, dass die Schwierigkeit bei Sondergebieten darin liegt, die Nutzung immer sehr genau beschreiben zu müssen.

 

Herr Schiffner spricht sich dafür aus, keine touristische Infrastruktur aufzubauen. Auch in der Vergangenheit ist es leider nicht gelungen die Fläche sinnvoll zu entwickeln.

Herr Finger möchte wissen, wie viel Geld bereits in den B-Plan geflossen ist.

 

Der Bürgermeister berichtet, dass es bereits einen B-Plan gab, der damals ca. 25.000€ gekostet hat. Die Kosten der Umschreibung sind ähnlich hoch, wobei ca. die Hälfte bereits für die Vorentwurfsplanung gezahlt wurde.

 

Herr Holm-Bertelsen spricht sich ebenfalls dagegen aus und würde in Aussichtspunkt so erhalten.

 

Auch Herr Baetke ist der Ansicht die Planungen vorerst ruhen zu lassen. Sollte es einen neuen Interessenten geben, können die Planungen wiederaufgenommen werden.

 

Herr Finger erkundigt sich, wie sich der Bauausschuss entschieden hat.

 

Der Bürgermeister berichtet, dass der Bauausschuss mehrheitlich dafür gestimmt hat.

 

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt die Planungen anzupassen und fortzuführen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

  • davon anwesend:

9

Ja-Stimmen:

0

Nein-Stimmen:

8

Enthaltungen:

1

 

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Sachverhalt:

Nachdem die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt wurde und einige Stellungnahmen eine Reduzierung der Wohnwagenstellplätze erfordert hätten, hat sich der Investor aus wirtschaftlichen Gründen entschlossen die Planungen aufzugeben.

Zu klären ist nun, wie mit dem aktuellen Planverfahren, welcher durch die Stadt beauftragt wurde, umgegangen wird. Möglich wäre die Festsetzungen anzupassen und weiter zu fassen, um einen anderen potenziellen Investor zu werben.

Auch ein Abbruch der Planungen wäre möglich.

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Anlagen zur Vorlage