16.09.2025 - 5 Vorschläge zum Eintrag in das Ehrenbuch der Sta...

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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

1.   Der Kultur- und Sozialausschuss beschließt, die im Anhang aufgeführten Personen für die geleisteten, ehrenamtlichen Tätigkeiten in das 

      Ehrenbuch der Stadt Grevesmühlen einzutragen. 

2.   Der Hauptausschuss nimmt die Eintragungen in das Ehrenbuch zur Kenntnis. 

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Abstimmungsergebnis: Frau Buttkewitz

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

  • davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

2

Abstimmungsergebnis: Frau Markwardt

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

  • davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

Herr Scharnweber bittet um Einzelabstimmung.

Frau Oberpichler hat ein Problem mit der Nominierung von Frau Buttkewitz. Ihrer Meinung nach, würde es zu ihrem Geschäft gehören.

Herr Finger merkt an, dass Frau Buttkewitz neben ihrer Tätigkeit als Gastronomin, es sich auf die Fahne geschrieben hat, den Wochenmarkt wieder zu beleben. Sie hat etwas erreicht, was vorher nicht erreicht wurde. Er ist der Meinung, wenn man jetzt nicht das Unternehmertum weiter ehrt, sieht er schwarz für Gründer und Gründerinnen.

Herr Nehls unterstützt den Antrag inhaltlich. Er schlägt vor, ihn im nächsten Jahr zu beschließen.

Herr Gutow stimmt dem zu. Da er so kurzfristig ins Leben gerufen wurde, würde er es auch im nächsten Jahr beschließen wollen.

Herr Prahler würde diesen Antrag unterstützen. Die Zusammenarbeit wäre sehr intensiv. Der Anlass war ein Innenstadttreffen Anfang des Jahres. Dort war sie als einzige federführend, Initiativen zu ergreifen, die Innenstadt zu beleben. Es ist einmal der Wochenmarkt, dann der Autofrühling im nächsten Jahr und die Treppenkonzerte in jedem Jahr. Es ist nach seinem dafür halten ein wahnsinniger Zugewinn für die Stadt.

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Sachverhalt:

Ehrenamtlich Tätige haben die Möglichkeit auf Antrag in das Ehrenbuch der Stadt Grevesmühlen eingetragen zu werden. Die Eintragung erfolgt jährlich im Rahmen des Bürgermeisterempfanges. 

Die Leistungen der vorgeschlagenen Personen sind der Anlage zu entnehmen. 

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Anlagen zur Vorlage