15.09.2025 - 10 Annahme einer Zuwendung

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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt der Stadtvertretung folgenden Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen beschließt die Annahme einer Zuwendung in Höhe von 10.000,00 € von Hans-Rudolf Volk für ein Sonnensegel im Rahmen des Projektes Debattierort Bürgerwiese (Kinder- u. Jugendarbeit).

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

  • davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Sachverhalt:

Gemäß § 44 (4) Kommunalverfassung MV darf die Stadt zur Erfüllung ihrer Aufgaben u.a. Zuwendungen (Spenden) einwerben und annehmen. Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.

 

Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet die Stadtvertretung, insofern die in der Hauptsatzung gemäß § 6 (1), Nr. 15 festgelegte Wertgrenze von 1.000,00 Euro überschritten wird. Darunter entscheidet ab einer Wertgrenze von 100 Euro der Hauptausschuss.