14.07.2025 - 13 Jährlicher Bericht des Vorsitzenden des gemeins...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

Herr Baetke erkundigt sich, warum die Vergaben der Stadt Grevesmühlen häufiger geprüft werden, als die der Gemeinden.

 

Der Bürgermeister berichtet, dass die Stadt Grevesmühlen die größeren und auch Großteil der Vergaben hat.

 

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Sachverhalt:

Der bisherige Vorsitzende des gemeinsamen Rechnungsprüfungsausschusses der Stadt Grevesmühlen und des Amtes Grevesmühlen – Land legt hiermit seinen jährlichen Bericht über die Durchführung und die wesentlichen Feststellungen der örtlichen Prüfung vor.

Gemäß § 3 Absatz 3 des Kommunalprüfungsgesetzes (KPG M-V) vom 6. April 1993, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 14. Mai 2024 (GVOBl. M-V S. 154, 183) berichtet der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses einmal jährlich schriftlich der Stadt-/Gemeindevertretung bzw. dem Amtsausschuss über die Durchführung und die wesentlichen Feststellungen der örtlichen Prüfung. Dem Bürgermeister ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Der Bericht ist unverzüglich nach der Kenntnisnahme durch die Vertretung an sieben Werktagen bei der Verwaltung während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich auszulegen und kann im Übrigen bei der Verwaltung während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. In einer vorangegangenen öffentlichen Bekanntmachung ist auf Ort und Zeit der Auslegung hinzuweisen.

 

Der jährliche Bericht des Vorsitzenden des gemeinsamen Rechnungsprüfungsausschusses der Stadt Grevesmühlen und des Amtes Grevesmühlen - Land über die Durchführung und die wesentlichen Feststellungen der örtlichen Prüfung wird durch die Stadtvertretung zur Kenntnis genommen.

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Anlagen zur Vorlage