30.06.2025 - 6 Beschluss über die Beteiligung an der Anschaffu...

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Wortprotokoll

Herr Holter fragt, warum es nur 1 Kostenvoranschlag gibt.

 

Herr Prahler antwortet, dass die Ausschreibung erst durchgeführt wird, wenn der Vertrag mit dem Amt Grevesmühlen-Land geschlossen ist.

 

Herr Holter möchte den Sinn des Hygieneanhängers wissen.

 

Herr Prahler sagt, dass bei längeren Einsätzen die Schutzausrüstungen bei Schichtwechsel durch diesen Anhänger direkt vor Ort gewaschen werden können.

 

Herr Holter fragt weiterhin, warum der Anhänger nicht in der Grevesmühlener Feuerwehr untergestellt wird.

 

Herr Prahler antwortet, dass die Kapazität des jetzigen Feuerwehrgebäudes keinen Platz für den Anhänger bietet und dieser auch nur bei Großeinsätzen zum Einsatz kommt.

 

Herr Holter möchte außerdem wissen, warum 1.000,00 € Unterhalt pro Jahr gerechnet wurde. Was ist in dieser Summe enthalten.

 

Frau Burmeister sagt, dass dies nur eine erste, grobe Schätzung sei.

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt, sich an der gemeinsamen Beschaffung des Hygieneanhängers zu beteiligen und die Kostenteilungsvereinbarung wie vorgeschlagen abzuschließen.

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

  • davon anwesend:

5

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Sachverhalt:

Für das Amt Grevesmühlen-Land und die Stadt Grevesmühlen ist ein gemeinsamer Hygieneanhänger zu beschaffen. Der Anhänger und dessen Beladung soll dafür dienen, dass bei Brandeinsätzen die Kameradinnen und Kameraden, welche im Atemschutzeinsatz gewesen sind, noch an der Unfallstelle die kontanimierte Einsatzbekleidung austauschen können. Dies entspricht den Vorgaben der Feuerwehrunfallkasse und ist somit dringend erforderlich. Der Standort des Anhängers wird in der Ortsfeuerwehr in Hanshagen sein.

Um die Kostenverteilung der Anschaffungs- sowie Folgekosten des zu beschaffenden Hygieneanhängers für die Stadt Grevesmühlen und des Amtes Grevesmühlen-Land vertraglich festzuhalten, ist durch die Stadtverwaltung eine Kostenverteilungsvereinbarung erarbeitet worden. Diese ist der Anlage zu entnehmen.

Für die Stadt Grevesmühlen ergibt sich nach Abzug aller Fördermittel ein geschätzter Eigenanteil von 10.800 Euro. Da dieser zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung nicht bekannt war, ist eine außerplanmäßige Auszahlung notwendig. Die Deckung erfolgt aus einem Haushaltsrest aus 2024 im Konto 12601.091-109 "Kauf Ausstattung Feuerwehr".

Die Verwaltung empfiehlt, den Beteiligung an der Anschaffung sowie den Abschluss der Kostenteilungsvereinbarung wie vorgeschlagen zu beschließen.

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Anlagen zur Vorlage