23.06.2025 - 13 Analyse des Haushaltsplanes der Stadt Grevesmüh...

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Wortprotokoll

Herr Prahler erklärt anhand einer Präsentation die Analyse der Ergebnisse der Vorjahre. Er geht hierbei auf die Nutzungsgebührensatzung und die darin verankerten Ermäßigungen für bestimmte Personengruppen ein. Herr Prahler erläutert die Verteilung der Nutzung auf die einzelnen Nutzergruppen für die jeweiligen Sportstätten und zeigt die erzielten Erträge, die Ermäßigungen und die Aufwendungen.

Hinsichtlich eines Kunstrasenplatzes auf dem Sportplatz Am Tannenberg erklärt der Bürgermeister die Vorteile, insbesondere hinsichtlich der Bewirtschaftung und der Nutzung im Winterhalbjahr. Aktuell laufen die Besprechungen mit den Planern, das Projekt soll nach der Sommerpause in den Gremien vorgestellt werden.

 

Herr Prahler geht im weiteren Verlauf auch die Untersetzung der Kosten für den Sportplatz am Tannenberg ein, insbesondere die Bewirtschaftung durch den Bauhof ist deutlich angestiegen. Es bedarf neuer Überlegungen zur Bewirtschaftung der Sportflächen.

Der Kunstrasenplatz am Grünen Ring (nur Schulsport) ist ca. 25 Jahre alt und erneuerungsbedürftig.

 

Herr Schiffner stellt fest, dass hier grundsätzlich über eine Neugestaltung der Zusammenarbeit mit den Vereinen gesprochen wird. Herr Prahler stimmt diesem zu und verweist auf die Vorteile einer Entgeltordnung. Dafür ist aber einmalig eine Kalkulation erforderlich, anschließend könnte mit Inflationsanpassungen gearbeitet werden.

 

Hinsichtlich der Sportanlage auf dem Tannenberg soll z.B. über Rasenroboter nachgedacht werden, aber auch die Zuordnung der einzelnen Plätze zu den Vereinen sollte berücksichtigt werden sowie die Verpachtung der Plätze. Dafür ist Voraussetzung, dass klar ist, wo der Kunstrasenplatz gebaut wird.

 

Herr Faasch berichtet über Verpachtungsmodelle aus der Region Ratzeburg. Zudem schafft eine Anpassung der Gebühren in der Sport- und Mehrzweckhalle gegebenenfalls Raum für die Nutzung durch andere Vereine.

 

Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen des Bürgermeisters zur Kenntnis.

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Sachverhalt:

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