23.06.2025 - 5 Annahme einer Zuwendung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Finanzausschuss Stadt Grevesmühlen
- Datum:
- Mo., 23.06.2025
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Monique Stender
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss folgenden Beschluss:
Der Hauptausschuss der Stadt Grevesmühlen erteilt seine Zustimmung zur Annahme einer Zuwendung in Höhe 750,00 € von der VR Bank Mecklenburg eG für den Kauf von Trikots und Schlauchschals für die Teilnehmer der Cap-Arcona-Gedenktour 2025.
Sachverhalt:
Gemäß § 44 (4) Kommunalverfassung MV darf die Stadt zur Erfüllung ihrer Aufgaben u.a. Zuwendungen (Spenden) einwerben und annehmen. Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet der Hauptausschuss, insofern die in der Hauptsatzung gemäß § 6 (1), Nr. 15 festgelegte Wertgrenze von 100,00 bis 1.000,00 Euro zutrifft.
