12.05.2025 - 6 Antrag IG WBQ zur Aufstellung einer Bank und Te...

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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Das Gremium (Bau-/Umweltausschuss) stimmt der beantragten Vorgehensweise der Interessengemeinschaft Wotenitz, Büttlingen, Questin zu.

 

Herr Janke fasst die Beschlussvorlage kurz zusammen.

Herr Prahler sagt, dass der Bauausschuss dem Vorhaben bereits zugestimmt hat und der Stadt keine Kosten entstehen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

  • davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Sachverhalt:

Die Interessengemeinschaft Wotenitz, Büttlingen, Questin (IG WBQ) hat einen Antrag auf Errichtung einer Bank sowie einer Telefonzelle (Tauschbörse) auf dem Dorfplatz im Ortsteil Wotenitz gestellt. 

Bauplanungsrechtlich sind beide Anlagen als genehmigungsfrei gem. § 61 LBauO M-V einzuschätzen. Der betreffende Bereich Dorfstraße/Schmiedeberg liegt in der Abrundungssatzung Wotenitz und gilt daher als Innenbereich gem. § 34 BauGB.

Die Stadt Grevesmühlen ist allerdings nur Eigentümer des Flurstücks 15/8, Flur 1, Gem. Wotenitz Dorf. Die Straße sowie der Fuß-/Radweg stehen im Eigentum des Landes M-V.

Die Errichtung könnte daher nur auf dem o. g. Flurstück der Stadt Grevesmühlen statt finden.

 

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Anlagen zur Vorlage