31.03.2025 - 7 Umbenennung eines Teilabschnittes der Schwerine...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Der Stadtpräsident berichtet, dass sich der Hauptausschuss und der Umweltausschuss für den Namen „Piraten Platz“ ausgesprochen haben.

 

Herr Bendiks lobt, dass die Umbenennung des Teilabschnittes der Schweriner Landstraße marketingtechnisch einen Mehrwert für das Theater bringt. Er möchte außerdem wissen bis zu welchem Jahr abgerechnet wurde.

 

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Beschluss:

 Die Stadtvertretung beschließt:

1. Straßenumbenennung 

Die Stadtvertetung beschließt den Straßennamen Piratenplatz für den lt. Anlage blau markierten Bereich (Teilumbenennung der Schweriner Landstraße) am Rande des westlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 15 Gewerbegebiet Südost, Flurstück 362/1, Flur 17, Gem. Grevesmühlen.

1. Piratenplatz

2. Piraten Plaza

3. Piraten Openair Platz

4. Piraten Openair Plaza

5. Captain Flint Platz

6. Andere

2. Bekanntmachung

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Umbenennung in Gestalt einer Allgemeinverfügung ortsüblich bekannt zu machen.

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

22

  • davon anwesend:

20

Ja-Stimmen:

15

Nein-Stimmen:

4

Enthaltungen:

1

 

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Sachverhalt:

Gem. § 1 und § 51 Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg- Vorpommern(StrWG-MV) vom 13. Januar 1993 (GVOBl. S. 42), zuletzt geändert am 09.November 2015 (GVOBl. S. 436), erhalten Straßen Namen und die an den Straßen angrenzenden Grundstücke Hausnummern.

Der im beigefügten Lageplan, blau markierte Bereich, bisherige Teil der "Schweriner Landstraße" Richtung Ortsausgang Upahl soll einen neuen Straßennamen erhalten. Dieser Teilabschnitt soll im Hinblick auf die Würdigung des ansässigen Piraten Open Air Theater zum 20 jährigen Jubiläum umbenannt werden.

Im Vorfeld wurden hierzu Vorschläge unterbreitet (s. o.).

Während für die Namensgebung bzw. für die Straßenumbenennung ein entsprechender Beschluss der Stadtvertretung notwendig ist, ist die Erteilung von Hausnummer ein Geschäft der laufenden Verwaltung und bedarf keines Beschlusses der Stadtvertretung. 

Im vorliegenden Fall ist eine neue Zuteilung der Hausnummer notwendig. Diese erfolgt per Bescheid an den jeweiligen Eigentümer.

 

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Anlagen zur Vorlage