13.03.2025 - 9 Bebauungsplan Nr. 46 "Naherholungs- und Freizei...

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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 1) Durch das Planungsbüro Hufmann, Wismar, wurden nach den ersten Beratungen zum Bebauungsplan Nr. 46 „Naherholungs- und Freizeitgebiet am Ploggensee“ zwei städtebauliche Konzepte als Diskussionsgrundlage erarbeitet. Diese sind als Anlage beigefügt.

2) Es wird folgendes Planungsziel verfolgt:

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 46 beabsichtigt die Stadt Grevesmühlen das Gebiet am Ploggensee städtebaulich zu ordnen und durch ergänzende Nutzungen aufzuwerten. Der Bereich um den Ploggensee spielt eine wichtige Rolle für die zentrumsnahe Naherholung der Grevesmühlener Bevölkerung und soll deshalb als attraktiver Freizeitstandort gesichert werden.

Folgende Variante wird für die Vorbereitung des Vorentwurfes als Grundlage gewählt: Variante _2_.

Da noch einige Fragen offen sind, die im Planverfahren geklärt werden müssen (s. o.) wurde mehrheitlich die Variante 2 festgelegt, jedoch kein separater Beschluss gefasst.

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

 

  • davon anwesend:

 

Ja-Stimmen:

 

Nein-Stimmen:

 

Enthaltungen:

 

 

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Sachverhalt:

 

In den vergangenen Jahren gab es immer wieder Überlegungen, das Areal südlich des Ploggensees städtebaulich zu ordnen und aufzuwerten. Am 16. März 2023 fand diesbezüglich eine Sondersitzung des Bauausschusses statt, um verschiedene Entwicklungsmöglichkeiten zu beraten.

Im Nachgang wurden durch das Planungsbüro Hufmann zwei Varianten einer städtebaulichen Konzeption erarbeitet. Diese sind als Diskussionsgrundlage für die intensive Auseinandersetzung in den politischen Gremien der Stadt zu verstehen. Sie sollen dazu beitragen, den Inhalt der angestrebten städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme zu definieren, die dann Grundlage für den zu erstellenden Bebauungsplan wird.

Variante 1 spiegelt die Beratungen der Sondersitzung des Bauausschusses wider. Variante 2 setzt sich zusätzlich mit den Flächenbedarfen der geplanten Nutzungen auseinander und versucht die notwendigen Verkehrsanbindungen zu optimieren.

In der Sitzung vom 15.06.2023 gab es keinen Konsenz, wodurch einen erneute Beratung notwendig ist.

Diskussion BA:

Herr Hufmann vom Planungsbüro Hufmann erläutert kurz die Varianten, die bisher aufgrund des „Planspieles“ aus 2023 entstanden sind. Es gibt Vor- und Nachteile bei beiden Varianten. Nach Diskussion wird sich mehrheitlich auf Variante 2 (Wohnen eher im vorderen Bereich) festgelegt.

Zusammenfassung noch abzuklärender Punkte:

 Wohnen/altersgerechtes Wohnen überhaupt neben Freizeit/Erholung sinnvoll? (viele Veranstaltungen auf Festwiese, Badeanstalt, Powerboot, vielfältige Lärmemissionen)

 Parkmöglichkeiten?

 Wohnen in Mischformen möglich?

 Hinweis vom ZVG (Frau Boldt) auf Ableitung am Wohnmobilstandort

Das DRK erklärt, dass altersgerechtes Wohnen neben Freizeitgestaltung gut funktionieren würde. Die schutzwürdigen Belange würden aus Sicht des DRK nicht beeinträchtigt werden.

Vorschlag Planungsbüro: Die Variante 2 würde jetzt mit Vorschlägen für die textlichen Festsetzungen ausgearbeitet werden. Ein Aufstellungsbeschluss könnte auf einer der nächsten Sitzungen gefasst werden.

Herr Janke fragt, ob ein separater Beratungsausschuss zu diesem Thema gewünscht sei. Eine ausführliche Beratung der Konzeption sei aufgrund der Fülle der zu behandelnden Themen im heutigen Bauausschuss ein wenig untergegangen. Hierzu soll sich noch einmal verständigt werden.

 

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Anlagen zur Vorlage