13.03.2025 - 6 Antrag der Zählgemeinschaft Die Linke & grevesm...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Bauausschuss Stadt Grevesmühlen
- Datum:
- Do., 13.03.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Haupt- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Inka Berg
Sachverhalt:
Eine Starkregengefahrenkarte visualisiert die potentielle Überflutungsgefährdung bei Starkregen der geographischen Karte eines Gebietes. Abgebildet sind auf der Karte die Wassertiefen, Fließgeschwindigkeiten und Fließwege. Mögliche Überflutungsgebiete werden dunkelblau dargestellt. Diese abstrakte Bedrohung dient beispielsweise der Einschätzung der Gefährdung an dem Wohnort der Bürgerinnen und Bürger.
Im Jahr 2019 wurde die Stadt Grevesmühlen und ihre Bewohnerinnen und Bewohner durch ein heftiges Starkregenereignis überrascht. Mehrere Straßenzüge, Grundstücke, Keller, etc. waren überflutet. Eine Starkregengefahrenkarte könnte präventiv und in Vorbereitung solcher Ereignisse intensiven Niederschlags als Grundlage dienen. In Kooperation mit der Expertise des Zweckverbandes könnte in diesem Zusammenhang
eine Gefährdungsanalyse mit Aufbau eines Niederschlags-Abfluss-Modells erfolgen. Weiterhin sollte eine Risikoanalyse die potentiellen Folgen einer Überflutung durch Sturzfluten, der Kanalisation und Oberflächengewässer abschätzen und den Handlungsbedarf sowie Maßnahmen unterschiedlicher Lösungsansätze aufzeigen. Diese Starkregengefahrenkarte sollte dann auf der Internetseite der Stadt Grevesmühlen frei
zugänglich sein und auch in möglicherweise Schaukästen ausgehängt werden. Seit dem letzten Jahr verfügt die Stadt Schwerin über eine Starkregengefahrenkarte.
Die Stadt Schwerin könnte somit als Anlaufstelle für Fragen fungieren. Die Stadt Grevesmühlen sollte daher eine Starkregengefahrenkarte erstellen, um die Bürgerinnen und Bürger noch besser auf Starkregen vorzubereiten.
Diskussion BA:
Herr Prahler erläutert kurz den Anlass dieser Beschlussvorlage sowie die Rückverweisung in die Ausschüsse.
Frau Boldt (Verbandsvorsteherin) und Frau Kumbernuss (Leiterin Technik) vom Zweckverband sind anwesend.
Ein Grund für die Anfrage der Linken war mitunter das Großschadenereignis zum Stadtfest 2019. Hieraus ergaben sich viele Aufgabenstellungen für die Kommune, den Zweckverband aber auch für private Eigentümer.
Es wird die Vorgehensweise (Rechte und Pflichten) für die Ableitung von Regenwasser erläutert.
Auch wird auf das GeoPortal MV (Dienstleitung vom Land M-V) hingewiesen. Der Link wird den BA Mitgliedern gerne zur Verfügung gestellt.
Herr Schulz erläutert nochmals die Intention des Antrages der Linken Fraktion. Das Ziel war es, mit möglichst vorhandenen Resourcen eine kurze Handreichung für die Bürger zu erstellen um sie in solchen außergewöhnlichen Ereignissen gut informiert zu wissen. Eine Art Leitfaden für die Einwohner mit Ansprechpartnern und Telefonnumern war mit diesem Anrag gemeint.
Frau Boldt gibt einen Überblick über bereits bestehende Maßnahmen, Sanierungen in den letzten Jahren sowie eine kurze Darstellung bzgl. des Ablaufes bei solchen Großereignissen. Es wird betont, dass weder die Sicherungsmaßnahmen der Stadt Grevesmühlen, der privaten Eigentümer noch die des Zweckverbandes für solch ein Jahrhundertereignis, wie z. B. aus 2019, ausgelegt und ausreichend sind.
Der Zweckverband hat in dieser Situation sehr viele Hilfemaßnahmen (personell sowie technisch) zur Verfügung gestellt. Es ist daher notwendig, dass man in solchen Situationen eher in Dimensionen des Katastrophenschutzes für die gesamte Gemeinschaft denkt.
Herr Prahler ergänzt, dass seitens der Stadt ebenfalls Vorkehrungen, vor allem bauplanungsrechlticher Art, umgesetzt werden. Der Stadtgraben 2006 wurde saniert. In Bebauungsplänen soll die Grundstücksentwässerung, wo es möglich ist, über die Vorflut geschehen. Diese Maßnahmen müssen weiter fortgeführt werden!
Die Idee der Erstellung eines Notfallplanes, speziell für Bürger wird gerne aufgegriffen.
Herr Schulz bekräftigt noch einmal, dass ein kleiner Maßnahmenplan/Übersicht für solche Ereignisse „Was mache ich wann?“ bzw. „Wo kann ich mich hinwenden, wenn…. „gemeint war (z. B. Wo erhalte ich ggf. Sandsäcke, Notfalltelefonnummern ZVG, Stadt, Stadwerke etc). und nicht große städtische Maßnahmen.
Herr Krohn gibt den Hinweis, diese Hinweise in der bereits vorhandenen Bürgerbrochure unterzubringen.
Es wäre auch möglich, diese Infos online auf der Stadt Hompeage zu verorten.
Nach Diskussion sind sich die Mitglieder des BA mehrheitlich einig, dass eine Handreichung für Starkregenereignisse erstellt werden soll. Daher wird der Beschluss dahingehend abgeändert.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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454,7 kB
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