28.01.2025 - 27 Wiederherstellung der Öffentlichkeit und Bekann...

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Wortprotokoll

 

Die Öffentlichkeit wird wieder hergestellt. Die im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse werden bekannt gegeben:

Zu Tagesordnungspunkt 19

Beschluss über die Vergabe zur Objektplanung für das Vorhaben "An- und Umbau eines Feuerwehrgebäudes" (VO/12SV/2024-2160)

 

 

Beschluss:

Der Hauptausschuss der Stadt Grevesmühlen beschließt das Vorhaben, "An- und Umbau des Feuerwehrgebäudes", zunächst jedoch nur bis zur Leistungsphase 4 der HOAI (Genehmigungsplanung), zu beauftragen.

Die Gesamtleistung der Planung ergeben Kosten in Höhe von 138.871,96 €.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 8  Nein-Stimmen: 0  Enthaltungen: 0

 

 

Zu Tagesordnungspunkt 20

Verkauf des Flurstücks 84, Flur 6, Gemarkung Grevesmühlen (VO/12SV/2025-2166)

 

Beschluss:

Der Hauptausschuss beschließt den Verkauf des Flurstücks 84, Flur 6, Gemarkung Grevesmühlen. Die Käufer tragen die Notargebühren sowie alle mit dem Kauf anfallenden Kosten. Einer Vorwegbeleihung des Grundstücks bis zu Höhe von 50.000 Euro wird zugestimmt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 8  Nein-Stimmen: 0  Enthaltungen: 0

 

 

Zu Tagesordnungspunkt 21

Erbbaurecht für das Flurstücks 264/1, Flur 2, Gemarkung Grevesmühlen - Zustimmung zur Anteilsübertragung (VO/12SV/2025-2167)

 

Beschluss:

Die Stadtvertretung erteilt die Zustimmung zur Anteilsübertragung aller Erbbaurechtsanteile. Sie wird damit alleinige Erbbauberechtigte.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 8  Nein-Stimmen: 0  Enthaltungen: 0

 

 

Zu Tagesordnungspunkt 22

Verkauf des Flurstücks 293/1, Flur 16, Gemarkung Grevesmühlen (VO/12SV/2025-2168)

 

Beschluss:

Der Hauptausschuss beschließt den Verkauf des Flurstücks 293/1, Flur 16, Gemarkung Grevesmühlen, Größe 1.697 m². Zusätzlich zum Kaufpreis ist 1 % des Kaufpreises an den Investitionsförderfonds der Stadt zu entrichten. Der Verkauf erfolgt unter der Bedingung, dass die mit der 2. Änderung des B-Plans Nr. 29 beabsichtigten Planungsänderungen genehmigt werden und Baurecht für das Flurstück geschaffen wird. Diesbezüglich ist ein Rücktrittsrecht für die Stadtwerke im Kaufvertrag vorzusehen. Die Käufer tragen alle mit dem Kauf üblich anfallenden Kosten. Der Vorwegbeleihung des Flurstücks bis zur Höhe von 500.000 Euro wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 8  Nein-Stimmen: 0  Enthaltungen: 0

 

 

Die Sitzung wird geschlossen.

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