20.01.2025 - 6 Satzung der Stadt Grevesmühlen über die Erhebun...

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Wortprotokoll

Frau Lenschow erläutert das übliche Verfahren sowie die Umstellung der Berechnung auf Nutzungsarten. Hiermit sollen die Satzung und die Bescheide gerichtsfester gemacht werden.

 

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Beschluss:

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Grevesmühlen beschließt die Satzung der Stadt Grevesmühlen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge der Wasser- und Bodenverbände Stepenitz-Maurine und Wallensteingraben-Küste.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

  • davon anwesend:

8

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

1

 

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Sachverhalt:

 

Durch den Wasser- und Bodenverband Stepenitz-Maurine wurde in einer früheren Amtsausschusssitzung die Umstellung der Beitragserhebung der Wasser- und Bodenverbandsgebühren nach Nutzungsarten angeraten.

Die Umstellung der Gebühren nach Nutzungsarten erfordert eine Neukalkulation der Gebühren sowie eine Neufassung der Satzung.

 

Die Neukalkulation beinhaltet auch die angekündigte Beitragserhöhung des jährlich zu zahlenden Beitrages an den Wasser- und Bodenverband Stepenitz-Maurine um voraussichtlich 16.036,47 € im Vergleich zum Vorjahr. Diese Erhöhung resultiert aus der Anhebung des Zuschlages für versiegelte Flächen von 350 % auf 600 % sowie der Erhöhung des allgemeinen Beitragssatzes von 9,30 € auf 10,00 €.

 

Der allgemeine Beitragssatz des Wasser- und Bodenverbandes Wallensteingraben-Küste hat sich von 5,00 € auf 6,70 € erhöht. Der Zuschlag für bebaute Flächen wurde hier von 250 % auf 350 % und der Zuschlag für Verkehrsflächen von 350 % auf 600 % angehoben.

Daraus resultiert eine jährliche Erhöhung der Zahlungen der Stadt Grevesmühlen an den Wasser- und Bodenverband Walleinsteingraben-Küste seit dem Jahr 2023 um 3.769,40 €.

 

In diesem Zuge wurde die Kalkulation der Verwaltungsgebühr überprüft. Gegenüber der letzten Kalkulation im Jahr 2022 erhöht sich die Verwaltungsgebühr von bisher 1,86 €/ha auf 1,99 €/ha und Jahr.

 

Der Gebührensatz erhöht sich wie folgt:

 

         für den Verband „Stepenitz-Maurine“

 

Nutzungsarten

Zu-/Abschlag

Gebührensatz in €/ha

Bergbaubetrieb, Tagebau, Grube, Steinbruch, Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche, Landwirtschaftsfläche ohne Zuschlag (Ackerland, Grünland, Gartenland, Weingarten, Obstplantage), Friedhof, Heide, Moor

 

 

-

 

 

13,86

Wohnbaufläche, Verkehrsfläche, Industrie- und Gewerbefläche, Fläche gemischter Nutzung (Gebäude- und Freifläche Mischnutzung Wohnen und Land- und Forstwirtschaft), Fläche besonderer funktionaler Prägung

 

 

600 % Zuschlag

 

 

76,86

Landwirtschaftsfläche Brachland, Wald, Gehölz, Sumpf, Unland, Stehendes Gewässer

 

50 % Abschlag

 

8,61

Fließgewässer, Hafenbecken

80 % Abschlag

5,46

 

         für den Verband „Wallensteingraben-Küste“

 

Nutzungsart

Zu-/Abschlag

Gebührensatz in €/ha

Landwirtschaft

-

10,36

Verkehr

600 % Zuschlag

60,61

Siedlung

350 % Zuschlag

39,68

Wald/Gehölz, Heide/Moor/Sumpf, Unland/Vegetationslose Fläche

50 % Abschlag

6,18

Gewässer

90 % Abschlag

2,83

 

 

 vorher:

 

  • 1,86 € für Flächen unter 1 ha 
  • 13,28 €/ha für Flächen über 1 ha

 

Die Kalkulation ist der Beschlussvorlage beigefügt.

 

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage