15.10.2024 - 6 Beschluss über eine überplanmäßige Aufwendung f...

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Wortprotokoll

Frau Sturmheit bittet, künftig bei Beschlussvorlagen zu über- oder außerplanmäßigen Auszahlungen die Rechtsgrundlage aufzunehmen.

 

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Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die überplanmäßige Aufwendung für die Unterhaltung des Gebäudes Regionale Schule mit Grundschule Proseken in Höhe von 25.000 €. Die Gegenfinanzierung erfolgt aus dem Produktsachkonto 28101.0960 0000 – 068.

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

7

  • davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Sachverhalt:

Auf dem Produktsachkonto 21502.52313000 Unterhaltung Gebäude Schule Proseken wurden für das laufende Jahr 35.300 € veranschlagt. Die Mittel sind bereits jetzt ausgeschöpft. Einige Rechnungen wurden zum Teil schon unter Inanspruchnahme des Deckungskreises TH 3 bezahlt.

Der Ansatz war nicht ausreichend, da Aufwendungen zu tätigen waren, die nicht geplant waren. Dazu gehören vorrangig die Umbauarbeiten im Zusammenhang mit der Umnutzung des Hauswirtschaftsraumes und die Schaffung einer Belüftung des Versorgungsganges im Keller zur Minimierung von Geruchsbelästigungen in den darüber liegenden Räumen.

 

Da nicht sicher eingeschätzt werden kann, ob 2024 noch weitere unvorhersehbare Reparaturen erforderlich werden, wird eine überplanmäßige Aufwendung in Höhe von 25.000 € erforderlich. Die Deckung erfolgt aus dem Produktsachkonto 28101.0960 0000 – 068 (Neubau eines Sozialgebäudes an der Kapelle Weitendorf). Dort stehen noch 52.285,81 € zur Verfügung.

 

Gemäß § 6 Abs. 4 Nr. 11 der Hauptsatzung der Gemeinde Gägelow entscheidet der Hauptausschuss über überplanmäßige Auszahlungen über 5.000 € bis 20.000 € je Fall, so dass die Gemeindevertretung für die Entscheidung verantwortlich ist.

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1000816&TOLFDNR=1019285&selfaction=print