20.08.2024 - 9 Anfragen und Mitteilungen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Finanzausschuss Gägelow
- Datum:
- Di., 20.08.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- konstituierenden Sitzung
Wortprotokoll
Frau Sturmheit erkundigt sich nach dem Fortschritt der Planungen bezüglich des Feuerwehrgerätehauses. Frau Bahlcke informiert, dass am geplanten Standort zunächst eine Bodenprobe entnommen werden muss, da sich dort in der Vergangenheit eine Klärgrube befand. Frau Wandel ergänzt, dass die Firma Buchheim mit der Entnahme der Bodenprobe beauftragt wurde und das Ergebnis voraussichtlich in der 35. Kalenderwoche vorliegen soll. Erst dann kann weiter geplant werden.
Auf Nachfrage der Bürgermeisterin gibt Frau Lenschow Erläuterungen zum Sperrvermerk für die Reinigungsleistungen an der Prosekener Schule. Die Gemeindevertretung hatte im Zusammenhang mit dem Beschluss zum Doppelhaushalt 2024/2025 am 05.03.2024 einen Sperrvermerk auf dem Produktsachkonto 21502.523231 in Höhe von 17.000 Euro beschlossen. Der Sperrvermerk war mit der Begründung beschlossen worden, dass die Reinigungsleistungen nach Aussage eines Gemeindevertreters nicht in vollem Umfang erbracht würden. Bislang sind keine Mängelanzeigen hinsichtlich einer nicht oder nicht zufriedenstellend erfolgten Reinigungsleistung bei der Verwaltung eingegangen.
Aktuell sind auf dem Konto unter Berücksichtigung des Sperrvermerks noch 41.731 Euro verfügbar. Für die Unterhalts- und Mattenreinigung werden vertragsgemäß noch mindestens 46.340 Euro fällig, für Toilettenpapier und Handtücher schätzungsweise 6.000 Euro. Außerdem erfolgt in den Sommerferien eine Grundreinigung. Daher ist es erforderlich, den gesperrten Betrag freizugeben, damit die Gemeinde ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann.
Die Mitglieder des Finanzausschusses sind der Meinung, dass der Sperrvermerk aufzuheben ist. Die Verwaltung wird beauftragt, hierzu eine Beschlussvorlage für die Sitzung der Gemeindevertretung im September vorzubereiten.
Beschluss: Der Finanzausschuss empfiehlt der Bürgermeisterin und der Gemeindevertretung, den Sperrvermerk auf Konto 21502.523231 in Höhe von 17.000 Euro aufzuheben.
Abstimmungsergebnis:
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Gesetzl. Anzahl der Vertreter: |
7 |
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7 |
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Ja-Stimmen: |
7 |
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Nein-Stimmen: |
0 |
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Enthaltungen: |
0 |
Herr Siedenschnur erkundigt sich nach dem aktuellen Stand der Baumaßnahmen an der Schule. Insbesondere bittet er um Informationen über ein eventuell vorliegendes Mängelprotokoll, die noch verfügbaren finanziellen Mittel sowie eine detaillierte Aufschlüsselung der bereits verwendeten Gelder. Frau Bahlcke erläutert darauf hin, dass viele Gemeinden mit Sicherungssystemen arbeiten und erkundigt sich, ob die Gemeinde Gägelow ebenfalls die Möglichkeit hat, Einbehalte, Gewährleistungsbürgschaften oder eine Vertragserfüllungsbürgschaft einzusetzen. Hierzu wird das Bauamt um Auskunft gebeten.
Herr Siedenschnur fragt weiterhin, ob ein Gutachten oder ein Abnahmeprotokoll für die Baumaßnahme an der Schule vorliegen. Auch hierzu wird das Bauamt um Auskunft gebeten.
Stellungnahme des Bauamtes: Aktueller Stand: die Leistungsphase 3, der Entwurf wurde bis zum 30.5.2024 abgeschlossen, die Genehmigungsplanung wird erstellt, der Bauantrag soll Ende September 2024 eingereicht werden.
Bauweise:
Das Grundschul- und Hortgebäude soll in Holzbauweise errichtet werden. Alle tragenden
Außen- & Innenwandkonstruktionen werden nicht in konventioneller massiver Bauweise
(Mauerwerk oder Stahlbeton) errichtet. Es ist geplant diese in einer Holzrahmenbauweise
(Außenwände) und in einer Holzmassivbauweise (Innenwände) errichten zu lassen.
Im Rahmen der Planung wurde darauf geachtet, dass der Schulneubau mit
nachwachsenden und nachhaltigen Rohstoffen ausgestattet wird. Hier wird angestrebt, dass
z.B. anstatt der herkömmlichen Mineralwolle, die sich in sämtlichen Wand- und
Deckenkonstruktionen befindet, eine Holzweichfaserdämmung eingebaut wird, die dazu
beiträgt, dass die Raumluft und die Behaglichkeit im Schulbau einen signifikanten Unterschied erhält.
Es wurden drei Förderanträge wurden gestellt:
- ILERL,
- Ganztagsinvest-FöRL,
- Schulprogramm des Landkreises NWM.
Die Durchführung der Maßnahme soll in Abhängigkeit der Fördermittelzuweisungen 2025
beginnen. Die Förderperiode sieht vor, dass die Maßnahmen bis 2027 abgeschlossen sein
müssen.
Insolvenz von Baufirmen in der Bauphase, wie es jüngst in der Presse zu lesen
War.
Diesen Sachverhalt haben auch wir bereits bei Baumaßnahmen innerhalb unseres
Verwaltungsbereiches erlebt, zuletzt beim Schulcampus in Grevesmühlen. In der Regel
werden mit den Baufirmen immer Vertragserfüllungsbürgschaften vereinbart (für öffentl. AG
max. 5% der Auftragssumme und dass eigentlich erst bei Aufträgen über 250.000 € netto.)
Die Probleme bei Insolvenzen während der Bauphase, insbesondere bei Fördermaßnahmen,
sind der Zeitverzug und danach die Baukostenerhöhung. Es ist dann formell korrekt zu
handeln, (In Verzug Setzung, zweimal, dann förmliche Kündigung …)
Frau Bahlcke erwähnt den Stand der liquiden Mittel der Gemeinde laut Halbjahresbericht. Frau Lenschow erklärt, dass dieser aktuell bei 2,3 Millionen Euro liegt. Frau Bahlcke erkundigt sich wie das Geld angelegt wird. Frau Lenschow berichtet, dass das Geld über die Stadt als kassenführende Gemeinde als Fest- oder Tagesgeld ertragsbringend angelegt wird. Die Verteilung der Zinsen erfolgt nach einem zwischen Amt und Stadt abgestimmten Verfahren.
