16.07.2024 - 11 Beschluss über die 2. Satzung zur Änderung der ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Frau Oldenburg unterbreitet den Vorschlag, die Hauptsatzung nicht nur auf Bürgermeisterin zu ändern, sondern das Dokument generell für beide Geschlechter auszufertigen. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es die Verordnung des Justizministeriums, dass Dokumente generell für beide Geschlechter ausgearbeitet werden sollen.

Weiterhin muss es in der Synopse im §9 Abs. 4 „Ihr“ heißen.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Gägelow beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Gägelow wie sie der Anlage als Entwurf zu entnehmen ist.

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

13

  • davon anwesend:

12

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Sachverhalt:

Im Juni 2024 traten umfangreiche Änderungen der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in Kraft und auch die Verordnung über die Entschädigung der in den Gemeinden, Landkreisen, Ämtern und Zweckverbänden ehrenamtlich Tätigen (EntschVO M-V) ist hinsichtlich der möglichen Höchstbeträge für die Aufwandsentschädigungen angepasst worden. Beides führt dazu, dass die Hauptsatzung der Gemeinde Gägelow vom 25.09.2019 geändert werden muss bzw. hinsichtlich der auszuzahlenden Aufwandsentschädigungen geändert werden kann.

 

In der beiliegenden Synopse sind die gesetzlich notwendigen oder möglichen Änderungen alle abgebildet und zur leichteren Auffindbarkeit rot dargestellt. Die Angaben zur Höhe der Aufwandsentschädigungen entspricht den möglichen neuen Höchstsätzen nach der EntschVO M-V.

 

  

 

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Anlagen zur Vorlage