12.12.2024 - 10.1 Erweiterung der Beleuchtungsanlagen und Bau von...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Reimann erkundigt sich, welche Ortsteile es betrifft.

 

Der Bürgermeister erläutert, dass die Beleuchtung in der Ortslage Upahl erweitert wird. Diese wurde bei einer Begehung mit dem Planungsbüro festgelegt. Buswartehallen sollen in den Ortsteilen Hilgendorf und Kastahn errichtet werden.

 

Frau Rückert erkundigt sich, ob am Teich auch Beleuchtung vorgesehen ist.

 

Dies wird vom Bürgermeister bejaht.

 

Frau Rückert ist der Meinung, dass es dort bereits hell genug ist und zusätzliche Beleuchtung überflüssig ist.

 

Der Bürgermeister entgegnet, dass der Weg für die Allgemeinheit ist und der Weg zum Bus in der Winterzeit sehr dunkel ist.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, der Einleitung und Ausgestaltung von Vergabeverfahren, die im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben "Erweiterung der Beleuchtungsanlagen und Errichtung von Buswartehallen in der Gemeinde Upahl" stehen und dafür erforderlich sind, rückwirkend und grundsätzlich zuzustimmen. Die Zustimmung setzt die Einhaltung des Vergaberechts voraus.

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

13

  • davon anwesend:

12

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Sachverhalt:

Mit der Novellierung der Kommunalverfassung M-V (§ 22 Absatz 4a) wurde die Entscheidungsbefugnis in Vergabeverfahren wie folgt neu geregelt:

„Die Gemeindevertretung entscheidet über die Einleitung und Ausgestaltung von Vergabeverfahren, soweit es sich nicht um eine Angelegenheit der laufenden Verwaltung handelt. Sie kann diese Befugnisse ganz oder teilweise auf den Hauptausschuss oder die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister übertragen. Die Entscheidung über die Erteilung des Zuschlags ist in der Regel ein Geschäft der laufenden Verwaltung im Sinne des § 38 Absatz 3 Satz 3.“

Das bedeutet, dass die Gemeindevertretung vor Beginn der Beschaffung einer benötigten Leistung zustimmen muss. Ein Auftragsbeschluss ist nicht mehr erforderlich. Im Falle der Erweiterung der Beleuchtungsanlagen und der Buswartehallen ist es so, dass die Bewilligung bereits eingegangen ist und die Ausschreibung aktuell vorbereitet wird. Aufgrund der geschätzten Auftragswerte werden die Leistungen im Rahmen von beschränkten Ausschreibungen ausgeschrieben. Das einzige Zuschlagskriterium ist jeweils der Preis. Regionale Unternehmen wurden berücksichtigt.

Die nötigen finanziellen Mittel für diese Maßnahme stehen auf dem Produktsachkonto 54101.09600000-54301004 in Höhe von 625.000,00 € zur Verfügung. Die Maßnahme wird zu 90 % gefördert.