12.12.2024 - 9 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeind...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Gemeindevertretung Upahl
- Datum:
- Do., 12.12.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Dana Freytag
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Sachverhalt:
Durch die angekündigte Beitragserhöhung des Wasser- und Bodenverbandes Stepenitz-Maurine wird sich der jährlich zu zahlende Beitrag der Gemeinde an den Verband voraussichtlich um 12.877,92 € erhöhen. Diese Erhöhung resultiert aus der Anhebung des Zuschlages für versiegelte Flächen von 350 % auf 600 % sowie der Erhöhung des allgemeinen Beitragssatzes von 9,30 € auf 10,00 € je Beitragseinheit.
Der allgemeine Beitragssatz des Wasser- und Bodenverbandes Wallensteingraben-Küste hat sich von 5,00 € auf 6,70 € erhöht. Der Zuschlag für Verkehrsflächen wurde hier von 350 % auf 600 % angehoben. Daraus resultiert eine jährliche Erhöhung der Zahlungen der Gemeinde an den Wasser- und Bodenverband Wallensteingraben-Küste seit dem Jahr 2023 um 28,66 €.
In diesem Zuge wurde die Kalkulation der Verwaltungsgebühr überprüft. Gegenüber der letzten Kalkulation im Jahr 2022 erhöht sich die Verwaltungsgebühr von bisher 1,86 € auf 1,99 €/ha und Jahr.
Der Gebührensatz erhöht sich insgesamt somit wie folgt:
- für den Verband „Stepenitz-Maurine“
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Nutzungsarten |
Zu-/Abschlag |
Gebührensatz in €/ha |
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Bergbaubetrieb, Tagebau, Grube, Steinbruch, Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche, Landwirtschaftsfläche ohne Zuschlag (Ackerland, Grünland, Gartenland, Weingarten, Obstplantage), Friedhof |
- |
17,33 (bisher 16,03) |
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Wohnbaufläche, Verkehrsfläche, Industrie- und Gewerbefläche, Fläche gemischter Nutzung (Gebäude- und Freifläche Mischnutzung Wohnen und Land- und Forstwirtschaft), Fläche besonderer funktionaler Prägung |
600 % Zuschlag |
91,73 (bisher 55,42) |
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Landwirtschaftsfläche Brachland, Wald, Gehölz, Sumpf, Unland, Stehendes Gewässer |
50 % Abschlag |
11,13 (bisher 10,41) |
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Fließgewässer, Hafenbecken |
80 % Abschlag |
7,41 (bisher 7,03) |
- für den Verband „Wallensteingraben-Küste“
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Nutzungsart |
Zu-/Abschlag |
Gebührensatz in €/ha |
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Verkehr |
600 % Zuschlag |
48,89 (bisher 24,36) |
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Wald/Gehölz, Heide/Moor/Sumpf, Unland/Vegetationslose Fläche |
50 % Abschlag |
5,34 (bisher 4,36) |
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Gewässer |
90 % Abschlag |
2,66 (bisher 2,36) |
Die Kalkulation ist der Beschlussvorlage beigefügt.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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140,1 kB
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