17.10.2024 - 12 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Ortslage ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Frau Patzelt vom Planungsbüro Mahnel spricht zum Sachverhalt.

Gestellte Fragen werden sofort durch Frau Patzelt beantwortet.

 

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Beschluss:

1. Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Ortslage Kastahn der Gemeinde Upahl gemäß § 2 Abs. 1 BauGB. Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 umfasst nur einen untergeordneten Teilbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 2 und ist der Anlage 1 zu entnehmen.

 

2. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:

- im Norden: durch das bebaute Grundstück „Am Forellenbach“ Nr. 16

- im Osten: durch landwirtschaftlich genutzte Flächen,

- im Süden: durch das bebaute Grundstück „Am Forellenbach“ Nr. 17

- im Westen: durch die Straße „Am Forellenbach“.

 

3. Das Planungsziel besteht in der Nachverdichtung des Dorfgebietes MD11.

 

4. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

5. Bei der Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses ist auch bekannt zu machen, dass der Bebauungsplan als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

13

  • davon anwesend:

9

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

1

 

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Sachverhalt:

In der Gemeinde Upahl besteht der seit dem 15.07.2006 rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 2 für die Ortslage Kastahn. Mit dem Bebauungsplan galt es, die bauliche Entwicklung der historisch gewachsenen Struktur zu regeln. Die Entwicklung hat sich bestätigt und innerhalb des festgesetzten Dorfgebietes MD 11 soll die Möglichkeit der Errichtung eines in einem Dorfgebiet allgemein zulässigen sonstigen Wohngebäudes geschaffen werden.

Die Gemeinde Upahl nimmt hier den Antrag eines privaten Bauherrn zum Anlass mit dem Aufstellungsbeschluss das Planverfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 einzuleiten. Die städtebaulichen Zielsetzungen der Gemeinde stehen der Nachverdichtung innerhalb der Ortslage Kastahn nicht entgegen. Mit der Planung erfolgt die Reduzierung der privaten Grünfläche mit der Zweckbestimmung Obstwiese. Es handelt sich nicht um die vollständige Aufgabe der privaten Grünfläche, sondern es soll lediglich die Bebauungsmöglichkeit im Rahmen der Nachverdichtung für eine Teilfläche der privaten Grünfläche geschaffen werden. Die dörfliche Struktur wird beibehalten und die Grundzüge des Ursprungsbebauungsplanes werden beibehalten.

 

Der Bebauungsplan soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB als Nachverdichtung innerhalb der bebauten Ortslage Kastahn aufgestellt werden. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 ist aus dem wirksamen Teilflächennutzungsplan der Gemeinde Upahl entwickelt.

 

Auf eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB wird in diesem Planverfahren verzichtet. Mit der Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgt die Bekanntmachung wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung innerhalb einer bestimmten Frist äußern kann.

 

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Anlagen zur Vorlage