17.10.2024 - 11 Bebauungsplan Nr. 8 „Alfred Ehrhardt Museum“ de...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Gremium:
- Gemeindevertretung Upahl
- Datum:
- Do., 17.10.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Sandra Bichbäumer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Upahl billigt den anliegenden Entwurf des Bebau-ungsplanes Nr. 8 sowie den Entwurf der zugehörigen Begründung inkl. Umweltbericht. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
2. Mit dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 8 soll die förmliche Öffentlichkeits- und Behör-denbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Upahl hat am 15.02.2024 den Vorentwurf des Bebau-ungsplanes Nr. 8 sowie die dazugehörige Begründung inkl. Umweltbericht für die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung bestimmt. Der Vorentwurf wurde im Zeitraum von 11.03.2024 bis zum 12.04.2024 veröffentlicht. Zeitgleich fand die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange statt.
Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen wurde die Baugrenze innerhalb des Sonstigen Sondergebietes „Museum“ angepasst. Im SO „Museum“ werden zwei Baugrenzen mit differen-zierten Nutzungsmöglichkeiten festgesetzt. Darüber hinaus wurde das Stellplatzkonzept für das geplante Kunstmuseum überarbeitet. Die erforderlichen Stellplätze werden innerhalb des Sons-tigen Sondergebietes „Wohnen mit Kunst“ nachgewiesen. Zudem ist ein Großteil der denkmal-geschützten Parkanlage nicht mehr Inhalt des Bebauungsplanes. Der Geltungsbereich des Be-bauungsplanes Nr. 8 reduziert sich auf die beiden festgesetzten Sonstigen Sondergebiete. Ebenso wurde ein Entwässerungskonzept für die Baugebiete erarbeitet. Die Ergebnisse wurden in den Entwurf eingearbeitet.
Die Gemeinde wird gebeten, den Entwurf zu billigen und die Öffentlichkeitsbeteiligung zu be-schließen. Zeitgleich zur Öffentlichkeitsbeteiligung soll die Beteiligung der Behörden und sonsti-gen Träger öffentlicher Belange erfolgen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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1,4 MB
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2
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öffentlich
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2,3 MB
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3
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öffentlich
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13,3 MB
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5,9 MB
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öffentlich
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3,6 MB
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6
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öffentlich
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7,7 MB
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7
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öffentlich
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111,4 kB
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öffentlich
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14,7 kB
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öffentlich
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10
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öffentlich
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21,8 kB
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11
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öffentlich
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325,4 kB
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12
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öffentlich
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5,9 kB
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öffentlich
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757,9 kB
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öffentlich
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3,8 MB
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öffentlich
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1,7 MB
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öffentlich
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2,9 MB
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3 MB
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247,8 kB
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7,6 kB
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72,9 kB
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