11.07.2024 - 16.1 Außerplanmäßige Auszahlung für den Eigenanteil ...

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Wortprotokoll

 

Präsentation des Vereins „Blieschendorfer Waldfreude e.V.“ durch Frau Anna Grimm und Frau Anne Maler.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, den Kofinanzierungsanteil und den Eigenanteil zum LEADER-Projektantrag für das Vorhaben „Neue Dorfmitte Blieschendorf – Frischer Wind ins kleine Dorf“ zu finanzieren und beschließt hierfür eine außerplanmäßige Auszahlung auf Konto 36601.78159 in Höhe von bis zu 9.284 Euro.

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

13

  • davon anwesend:

13

Ja-Stimmen:

13

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Sachverhalt:

Für den Ortsteil Blieschendorf hat sich ein Verein gegründet, der das Dorfleben fördern möchte. Mit einem Dorfbackofen soll gemäß LEADER-Projektantrag „ein gemeinschaftlicher und gemeinnütziger Ort der Begegnung geschaffen werden, an dem Jung und Alt zusammenkommen, um Entwicklungsprozesse anzustoßen. Durch gemeinsames Backen wird ein Raum der Gemeinschaft und Aktivierung geschaffen, dessen Wirkung auch nach außen strahlen und ein Leben im ländlichen Raum attraktiver machen kann.“

Hierfür wurden Fördermittel bei der Lokalen Aktionsgruppe Westmecklenburgische Ostseeküste beantragt und auch in Aussicht gestellt. Die Bruttokosten einschließlich Umsatzsteuer betragen voraussichtlich 20.087,20 Euro. Die LEADER-Förderung beträgt 80% der Nettokosten. Voraussetzung für die Gewährung der LEADER-Mittel ist, dass die ein öffentlicher Träger (z.B. die Gemeinde) den nationalen Kofinanzierungsanteil (20% der Fördersumme) übernimmt. Zudem hat der neu gegründete Verein keine finanziellen Möglichkeiten, den Eigenanteil in Höhe von 20% sowie die (nicht förderfähige) Umsatzsteuer aufzubringen.

 

Der zur Finanzierung durch die Gemeinde beantragte Anteil beträgt damit

- 20% der Nettokosten (Eigenanteil) in Höhe von 3.376,00 Euro

- plus 20% der Fördersumme (nationale Kofinanzierung) in Höhe von 2.700,80 Euro

- plus der Umsatzsteuer auf die Nettokosten in Höhe von 3.207,20 Euro,

insgesamt also 9.284,00 Euro. Die Gemeinde fördert nur auf Basis der tatsächlich entstandenen Investitionskosten, die der Verein mittels Rechnungskopie nachzuweisen hat, maximal jedoch bis zur Höhe von 9.284 Euro.

 

Die Unterstützung von Vereinen innerhalb der Gemeinde ist grundsätzlich eine sogenannte freiwillige Leistung. Im Ortsteil Blieschendorf gibt es bislang keine öffentlichen Möglichkeiten (z.B. Spiel- oder Sportplätze, Bänke oder Gebäude), wo die Bewohner zusammenkommen können. Kleine Dorffeiern wurden bislang meist auf privaten Grundstücken organisiert.

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Anlagen zur Vorlage