25.04.2024 - 9 Jugendsozialarbeit in den Gemeinden Upahl und T...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Gemeindevertretung Upahl
- Datum:
- Do., 25.04.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Kultur, Bildung und Soziales
- Bearbeiter:
- Alexander Rehwaldt
Wortprotokoll
Herr Rehwaldt erläutert den Sachverhalt zur Jugendsozialarbeit in der Gemeinde Upahl. Die Gemeinde Testorf-Steinfort hat bereits vor einigen Wochen den Beschluss gefasst, dass die Bürgermeisterin eine Kooperationsvereinbarung abschließen soll.
Die Stelle für diese Maßnahme ist jetzt ausgeschrieben. Geplant sind Betreuungszeiten ähnlich wie bei Frau Heinze.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beauftragt den Bürgermeister der Gemeinde Upahl gemeinsam mit der Bürgermeisterin der GemeindeTestorf-Steinfort mit dem Internationalen Bund Westmecklenburg die Konzeption für die Jugendsozialarbeit in Testorf-Steinfort und Upahl zu verhandeln und eine Kooperationsvereinbarung abzuschließen.
Sachverhalt:
Im Ergebnis des Interessenbekundungsverfahrens zur Übernahme der Trägerschaft für die Maßnahme „Jugendsozialarbeit“ in den Gemeinden Upahl und Testorf-Steinfort hat als einziger Bewerber der Internationale Bund e.V. – Westmecklenburg, Dr. Külz Straße 20, 19053 Schwerin eine Konzeption eingereicht. Die Konzeption wurde von der Verwaltung und dem Jugendamt des Landkreises geprüft. Der Internationale Bund e.V. – Westmecklenburg ist ein erfahrener Träger der mobilen Jugendsozialarbeit im ländlichen Raum. Die Verhandlungen sollen in enger Kooperation mit dem Landkreis und der Stadtverwaltung Grevesmühlen geführt werden. Die Stelle wird hauptsächlich aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds finanziert. Für die Gemeinde Upahl fallen ein Lohnkostenzuschuss und ein Zuschuss zu den Sachmitteln an. Im Haushalt 2024 sind hierfür 11.100 € (Personalkostenzuschuss) und 1.300 € (Sachmittel) vorgesehen.
Im Jahr 2022 betrug der Zuschuss der Gemeinde für Personalkosten 10.492,52 € und für Sachkosten 1.098,61 €.
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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340 kB
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