03.06.2024 - 9 Aufhebung der Bestellung der Gleichstellungsbea...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Stadtvertretung Grevesmühlen
- Datum:
- Mo., 03.06.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Haupt- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Pirko Scheiderer
Sachverhalt:
Frau Henning scheidet auf eigenen Wunsch mit Ablauf des 30.06.2024 aus der Stadtverwaltung Grevesmühlen aus. Damit einher geht aus Sicht der Verwaltungsleitung, die Aufhebung der Berufung zur Gleichstellungsbeauftragten, um den Weg für die Organisation der Nachfolge frei zu geben, denn zur Bestellung einer hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten sind Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern gemäß § 41 Absatz 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) verpflichtet.
Die Aufhebung der Bestellung erfolgt gemäß § 41 Absatz 2 Satz 2 KV M-V mit der Mehrheit aller Mitglieder der Stadtvertretung.
