13.05.2024 - 5 Landes- und Bundesstraßen im Stadtgebiet sowie ...

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Wortprotokoll

 

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Herr Prahler erläutert kurz den Sachverhalt und die Lärmmessungen.

 

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Abstimmungsergebnis: Die Mitglieder des Umweltausschusses empfehlen die Geschwindigkeitsbegrenzung der Mühlenstraße in den Nachtstunden für alle Fahrzeuge auf 30 km/h

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

8

  • davon anwesend:

5

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Sachverhalt:

 

Aufgrund von gehäuften Beschwerden über ständig zunehmenden Straßenlärm und der damit einhergehenden Forderung nach Verkehrsberuhigung von Anwohnern, führte das Straßenbauamt Schwerin eine Lärmtechnische Untersuchung an folgenden Standorten durch: Bundesstraße 105 (vom Ortseingang West bis zum Garagenkomplex Kastanienallee), Landesstraße 02 (von der Mühlenstraße 3-55), Landesstraße 03 (von der Klützer Straße 13 bis zur Kleingartenanlage in Richtung Klütz) und in der Bahnhofstraße 18-110.

In der Klützer Straße und in der Bahnhofstraße ergaben die Messungen keine Überschreitungen der Grenzwerte aus der Lärmschutz-Richtlinie StV.

 

Die Lärmmessungen in der Bundesstraße 105 auf Höhe „Badstüberbruch“ und im Kreuzungsbereich B105 / L02 ergaben eine Überschreitung der Grenzwerte vorwiegend nachts. Durch die bevorstehende Deckensanierung der Bundesstraße soll bereits eine Besserung herbeigeführt werden.

 

In der Mühlenstraße ergab die Lärmmessung eine Überschreitung ausschließlich nachts.

Es wird daher als wirksam angesehen, eine Geschwindigkeitsbeschränkung für alle Fahrzeuge auf 30 km/h in den Nachtstunden einzurichten.

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Anlagen zur Vorlage