19.02.2024 - 11 Annahme einer Zuwendung für das Jahr 2023

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Wortprotokoll

 

Herr Putzer erklärt sich für befangen und nimmt nicht an der Beratung und der Abstimmung teil.

 

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen beschließt die Annahme einer Zuwendung von der Putzer & Patzelt OHG in Höhe von 1.059,10 Euro für den Umweltschutz in der Stadt Grevesmühlen (Baumpflanzung).

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

25

  • davon anwesend:

22

Ja-Stimmen:

22

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

Gemäß § 24 der KV-MV hat Herr Putzer weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen.

 

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Sachverhalt:

Gemäß § 44 (4) Kommunalverfassung MV darf die Stadt zur Erfüllung ihrer Aufgaben u.a. Zuwendungen (Spenden) einwerben und annehmen. Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet der Hauptausschuss, insofern die in der Hauptsatzung gemäß § 6 (1), Nr. 15 festgelegte Wertgrenze von 100,00 bis 1.000,00 Euro zutrifft.