25.01.2024 - 8 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 50 der Stad...

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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

1. Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen bestätigt den Vorentwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 50 „Ersatzneubau der Kreisstraßenmeisterei Grevesmühlen“.

2. Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen beschließt, dass die frühzeitige Beteiligung derBehörden, Nachbargemeinden und sonstigenTräger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB durchgeführt wird und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB über eine öffentlicheAuslegung erfolgen soll.

3. Der Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

Diskussion BA:

Herr Reppenhagen erklärt die Rückverweisung in die Ausschüsse. Seiner Meinung nach ist es den Stadtvertretern nicht vorbehalten einen Bebauungsplan aufgrund des Standortes abzulehnen.Der Planer hat an diesem Standort die bestmögliche Planung erstellt.

Es ist wird ein technischer Hinweis gegeben. Die Höhe des Gebäudes ist nicht erkennbar.

Herr Baetke findet die Halle zu hoch. Herr Schulz ist der Meinung, dass kein städtebaulicher Mißstand der Fläche besteht.

Herr Wulff, Leiter der Straßenmeisterei  erläutert nochmals warum es notwendig war, die Halle 3-stöckig zu gestalten. Die Zufahrt sollte unter keinen Umständen, auch nicht für später ev. noch größere Fahrzeuge) verbaut werden.

Herr Baetke fragt nochmals nach der Höhe des Gebäudes. Eine Festlegung der Geschossigkeit im B-Plan ist für ihn dringend notwendig.

Der Planer teilt mit, dass eine 2-stöckiges Gebäude möglich wäre, wenn Gärten der benachbarten Gartenanlage für Parkflächen der Straßenmeisterei verwendet werden könnten.

Frau Münter ist der Meinung, dass die Fläche eh „verhunzt“ sei und dass mit einem Neubau den Mitarbeitern auch bessere Arbeitsbedingungen geschaffen werden können.

Herr Siegerth sieht die Planung auch weiterhin für nicht zukunftsfähig.

Der Bauausschuss empfielt den übergeordneten Gremien die Beschlussfassung gem. nachstehender Abstimmung.

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

  • davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

1

Enthaltungen:

0

 

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Sachverhalt:

 Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen hat am 10.07.2023 den Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 50 „Ersatzneubau der Kreisstraßenmeisterei Grevesmühlen“ gefasst. Nunmehr liegt der Vorentwurf der Bauleitplanung und Umweltplanung vor (siehe Anlagen).

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Anlagen zur Vorlage