23.11.2023 - 7 1. Änderung des Landschaftsplanes im Zusammenha...

Reduzieren

Wortprotokoll

 

 

Reduzieren

Beschluss:

Beschlussvorschlag an die Stadtvertretung

1) Die Stadtvertretung beschließt die 1. Änderung des Landschaftsplanes, bestehend aus Karten- und Textteil. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

2) Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekanntzumachen

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

25

  • davon anwesend:

17

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

5

Enthaltungen:

0

 

Reduzieren

Sachverhalt:

Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen hat am 18.04.2023 in einer gemeinsamen Sitzung mit der Gemeindevertretung der Gemeinde Upahl den Entwurf der 1. Änderung des Landschaftsplanes in Verbindung mit demBebauungsplan Nr. 49 „Interkommunaler Großgewerbestandort Grevesmühlen-Upahl“ gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Die öffentliche Auslegung fand im Rathaus der Stadt Grevesmühlen zwischen dem 15.05.2023 und dem 22.06.2023 statt. Seitens der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben.

Zeitgleich wurde die untere Naturschutzbehörde des Landkreises zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

Seitens der unteren Naturschutzbehörde (uNb) wurde zunächst darauf hingewiesen, dass die Maßnahmenkarte und die Landschaftsplankarte fehlen würden. Die Maßnahmen werden im Textteil beschrieben und erfahren keine Änderung im Vergleich zum Ursprungsplan. Eine Maßnahmenkarte ist somit nicht notwendig. Die Landschaftsplankarte entspricht im Wesentlichen dem Leitbild, das den Unterlagen beigefügt war. Der einzige Unterschied ist die zusätzliche Darstellung des geplanten Gewerbegebietes. Die Landschaftsplankarte wird zum Beschluss ergänzt.

Des Weiteren merkt die uNb an, dass der Geltungsbereich der 1. Änderung des Landschaftsplanes zu knapp gehalten wurde. Es werden die Flächen des Großgewerbestandortes sowie angrenzende Flächen nördlich und südlich der Bundesautobahn betrachtet.

Aus Sicht der Stadt ist der Geltungsbereich für die Betrachtung der Auswirkungen des Großgewerbegebietes ausreichend. Trotz der Flächeninanspruchnahme von ca. 35 ha, können die Auswirkungen auf einen relativ geringen Anteil des Stadtgebietes begrenzt werden. Durch den direkten Anschluss an die Autobahn, können die geplanten Nutzungen räumlich konzentriert werden. Weitere Teile des Stadtgebietes werden somit von der Planung nur in geringem Maße in Bezug auf die Landschaftsräume beeinträchtigt. Die Betrachtung hat zudem in einem verhältnismäßigen Rahmen zu erfolgen.

Die Stadt Grevesmühlen hat in der 1. Änderung des Landschaftsplanes die Auswirkungen des Großgewerbestandortes berücksichtigt und nach ihrem Ermessen Maßnahmen zur weiteren Entwicklung der Landschaft ermittelt.

Die Stadtvertretung kann somit die vorliegende 1. Änderung des Landschaftsplanes für die Stadt Grevesmühlen beschließen.

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage