28.09.2023 - 7 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 10 „Waldeck...

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Wortprotokoll

 

Frau Lachmann vom zuständigen Planungsbüro Hufmann erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.

 

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Beschluss:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Upahl hat die während der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen mit folgendem Ergebnis geprüft: s. Anlage. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
  2. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit, die Stellungnahmen vorgebracht haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.
  3. Die Gemeindevertretung beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 10 „Waldeck“, bestehend aus dem Teil A Planzeichnung und dem Teil B Text sowie den örtlichen Bauvorschriften, gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 10 wird gebilligt.

4. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung ortsüblich bekannt zu machen.

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

17

  • davon anwesend:

13

Ja-Stimmen:

13

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Upahl hat in ihrer Sitzung am 17.03.2022 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 mit der Gebietsbezeichnung „Waldeck“ beschlossen.

Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 10 beabsichtigt die Gemeinde Upahl, in dem Ortsteil Waldeck einem regionalen Gewerbetreibenden das vorhandene gewerbliche Unternehmen planungsrechtlich zu sichern. Darüber hinaus soll in räumlicher Nähe zum Gewerbebetrieb ein betriebsbezogenes Wohngebäude entwickelt werden. Planungsrechtlich soll dies durch die Ausweisung von Gewerbegebieten nach § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO) erfolgen.

Die Gemeindevertretung hat am 09.03.2023 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen. Zwischen dem 03.04.2023 und dem 12.05.2023 wurde daraufhin die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt.

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden überprüft. Es kam zu einigen redaktionellen Anpassungen, die keine erneute Auslegung erfordern.

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden gemäß § 1 Abs. 7 BauGB in die Abwägung eingestellt und gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Nach Durchführung der Abwägung liegen nun die planungsrechtlichen Voraussetzungen vor, um den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 10 als Satzung zu beschließen.

 

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Anlagen zur Vorlage

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