28.09.2023 - 5 Bericht des Bürgermeisters

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Wortprotokoll

 

  • Es fand ein Arbeitsgespräch beim Landrat statt, wo der Betrieb, allgemeine Tagesablauf usw. des Containerdorfes besprochen wurde. Auch die Nutzungsdauer wurde in diesem Gespräch noch einmal dargelegt. Definitiv ist die Baugenehmigung für ein Jahr gestellt worden und zählt ab Inbetriebnahme. Was danach geschieht, kann keiner sagen. Der Termin für den Bezug wurde der Gemeinde nicht mitgeteilt. Es wurde nur mitgeteilt, wie die Anmeldung der Personen von statten gehen soll. Jede Person muss persönlich im Einwohnermeldeamt erscheinen. Desweiteren sind die Schutzsuchenden für ihre Versorgung selbst zuständig, d. h. für die Einkäufe können öffentliche Verkehrsmittel genutzt werden. Es wird keine zusätzliche Buslinie geben, lediglich den bisherigen Linienbus. Dieser fährt alle 2 Stunden, was zur Zeit als ausreichend eingeschätzt wird.
    Der BM wird noch einmal gemeinsam mit der Feuerwehr am 29.09.2023 eine Besichtigung des Geländes durchführen, um die Fragen möglicher Gefahren bzw. Löschwasserbereitstellung zu klären.
    Die Pflege des Geländes wird durch die Schutzsuchenden durchgeführt, unter Verantwortung des Betreibers.

    Frau Böckmann spricht an, dass eine Turnhalle bereits leer gezogen ist und fragt sich, wo die Personen aus der zweiten Turnhalle geblieben sind.
    Der BM hat hierzu keine Kenntnis. Ihm ist nur bekannt, dass zwei Turnhallen leergezogen werden sollen und zukünftig auch keine Turnhallen mehr mit Flüchtlingen belegt werden.
    Herr Böckmann erkundigt sich, wie viele Busse auf dieser Linie eingesetzt werden.
    Der BM antwortet, dass gemäß der Buslinie alle 2 Stunden ein Bus fahren wird. Der Nahbus muss dann abklären, wie hoch der Bedarf ist. Wenn es in irgendeiner Hinsicht Probleme geben sollte, ist in erster Linie der Träger der Ansprechpartner, also das DRK. Entsprechende Telefonnummern sollen veröffentlicht werden.

 

  • Eine Bürgerin spricht den Schülerverkehr an und ob dieser von den Schutzsuchenden ebenfalls genutzt werden kann. Was passiert mit den Schülern, wenn diese Busse morgens durch Schutzsuchende schon voll ist?
    Der BM bittet die Einwohner, erst einmal abzuwarten. Bei Problemen können sich die Einwohner ggf. auch an den Bürgermeister wenden. Generell sollten dazu aber die dafür eingerichteten Sprechstunden beim Landkreis genutzt werden.
    Es gibt auch die Möglichkeit, einen separaten Fragen-Katalog zu erstellen, der dann über den Bürgermeister an den Landkreis weitergegeben wird.
    Eine Bürgerin erkundigt sich, warum der durch den Landrat zugesagte gesonderte Bus nicht eingesetzt wird.
    Der BM wird speziell wegen dieser Linie nochmal nachfragen.

 

  • Ein Bürger kritisiert, dass niemand vom Landkreis zur heutigen Sitzung anwesend ist.

Herr Baumann teilt mit, dass die Teilnahme des Landkreises für die heutige GVS beantragt wurde. Der Landkreis hat diesen Wunsch leider abgelehnt, da es sich nicht um eine Einwohnerversammlung handelt.
Herr Böckmann betrachtet dies als eine Respektlosigkeit gegenüber den Bürgern und Gemeindevertretern der Gemeinde Upahl.

 

  • Eine Bürgerin erkundigt sich, wie sich die Gemeindearbeiter verhalten sollen, wenn sie bei ihren Arbeiten von mehreren Flüchtlingen bedrängt werden.
    Der BM ist der Ansicht, dass alle erstmal die neue Situation annehmen sollten. Sollte es wirklich ein Problem geben, dann wird dies beim Träger angesprochen und nach einer Lösung gesucht. Die Gemeinde kann erst reagieren, wenn wirklich Probleme auftauchen.
    Ergänzend erwähnt der BM, dass vor dem Oberverwaltungsgericht nochmals Beschwerde eingereicht wurde. Jetzt heißt es für die Gemeinde erstmal abzuwarten.
    Herr Voß teilt mit, dass die Gemeinde rechtlich noch nicht am Ende ist. Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes wurde Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt und Klage erhoben gegen das Innenministerium.
    Die Baugenehmigung ist zunächst befristet auf ein Jahr. Danach gibt es wieder Rechtsmittel.

    Herr Achilles spricht ebenfalls die Baugenehmigung für ein Jahr an, danach soll das Innenministerium entscheiden wie es weiter geht. Die Art und Weise des Vorgehens des Landkreises wird nicht gebilligt.