13.07.2023 - 13 Anpassung der Garagenpacht an den § 2b UStG

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Wortprotokoll

 

Es wird diskutiert, wie hoch die Garagenpacht in den verschiedenen Ortsteilen der Gemeinde bisher ist bzw. war. Insgesamt wird eingeschätzt, dass die bisherige Höhe der Pacht inzwischen überdacht werden sollte. Angestrebt ist eine einheitliche Höhe der Garagenpacht im Gemeindegebiet. Es wird die Frage nach der Höhe der Garagenpachten im übrigen Amtsbereich gestellt.

 

F.: Die Verwaltung wird gebeten, bis zur nächsten Gemeindevertretersitzung eine Liste mit den Höhen Garagenpachten der übrigen Gemeinden des Amtsbereiches bzw. der durchschnittlichen Höhe der Garagenpacht zusammenzustellen.

 

Der Bürgermeister schlägt vor, die Beschlussfassung bis zur nächsten Sitzung zurückzustellen. Die Gemeindevertretung stimmt mehrheitlich zu.

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

17

  • davon anwesend:

12

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

1

Enthaltungen:

2

 

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Sachverhalt:

Bei der Vermietung einer Garage handelt es sich um einen steuerbaren Umsatz im Rahmen eines Leistungsaustauschs (gegen Entgelt) nach § 1 Abs.1 Nr.1 UStG.

Spätestens zum 01.01.2025 müssen die Garagenpachtverträge gemäß § 2b UStG angepasst sein.

Die aktuelle Garagenpacht soll um die Mehrwertsteuer ergänzt werden.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1000570&TOLFDNR=1013466&selfaction=print