25.04.2023 - 5 Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für d...

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Wortprotokoll

 

Herr Staben hätte es für gut befunden, wenn sich die Kandidaten vorgestellt hätten.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, dass die in der Anlage aufgeführten Personen nach ihrer Wahl durch die Gemeindevertretung gemäß § 36 des Gerichtsverfassungsgesetzes auf die Vorschlagsliste der Gemeinde Stepenitztal zur Wahl der Schöffen für den Amtsgerichtsbezirk Wismar für die Amtsperiode vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2028 gesetzt werden.

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

13

  • davon anwesend:

13

Ja-Stimmen:

13

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Sachverhalt:

Im Jahr 2023 steht wieder die Wahl der Schöffen und Hilfsschöffen für den Amtsgerichtsbezirk Wismar an. Grundlage hierfür ist das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG). Nach § 36 Absatz 1 GVG stellt jede Gemeinde eine Vorschlagsliste für die Schöffen auf. Diese soll von 2/3 der Mitglieder der Gemeindevertretung gewählt werden, mindestens jedoch von der Mehrheit aller Mitglieder der Gemeindevertretung.

Die Vorschlagsliste mit den Bürgerinnen und Bürgern, die sich bereit erklärt haben, für das Schöffenamt zu kandidieren, entnehmen Sie bitte der Anlage. 

Durch die Gemeinde Stepenitztal sind zwei Vorschläge zu unterbreiten. 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1000544&TOLFDNR=1012416&selfaction=print