25.04.2023 - 9 Annahme einer Sachzuwendung für das Jahr 2023
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Gemeindevertretung Stepenitztal
- Datum:
- Di., 25.04.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Brigitte Stoffregen
Sachverhalt:
Gemäß § 44 (4) Kommunalverfassung MV darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben u.a. Zuwendungen (Spenden) einwerben und annehmen. Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet die Gemeindevertretung, da die in der Hauptsatzung festgelegte Wertgrenze von 100,00 Euro erreicht wurde.