04.04.2023 - 6 Beschluss über das gemeindliche Einvernehmen zu...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Der Bürgermeister schildert kurz die Beratung durch Rechtsanwalt Dr. Groteloh und wiederholt die für die B-Plan-Änderung und die Veränderungssperre ausschlaggebenden Punkte.

 

Herr Achilles schildert, dass er gehört habe, der Gemeinde Upahl werde von Seiten des Ministeriums vorgeworfen, die im Zusammenhang mit dem B-Plan Nr. 4 gefassten Beschlüsse aus rein politischem Kalkül gefasst zu haben. Er möchte wissen, wie dies zu werten sei und wie damit umzugehen sei.

 

Der Bürgermeister verweist nochmals auf die Begründungen zu den gefassten Beschlüssen und meint, dass abzuwarten sei, welche Kritik daran tatsächlich schriftlich geäußert werde.

 

Herr Voß bemerkt, dass die Frist des vorliegenden Bauantrags des Landkreises und die Frist des Pachtvertrags zwischen dem Landkreis und der Wirtschaftsförderungsgesellschaft über das zur Rede stehende Grundstück wie so vieles in dieser Angelegenheit nicht zusammenpassten.

 

Frau Scheiderer nimmt Bezug auf die Email von Herrn Dr. Groteloh vom 30.03.2023, die erst nach dem Ausreichen der Sitzungsunterlagen in der Verwaltung eingegangen ist und erläutert, dass im Falle der Versagung des gemeindlichen Einvernehmens gleich mit beschlossen werden sollte, dass keine Ausnahme zur Veränderungssperre nach § 14 Abs. 2 BauGB zugelassen werde.

 

Der Bürgermeister stellt sodann in Abwandlung des Ausgereichten folgenden Beschlusstenor zur Abstimmung:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zum Bauantrag des Landkreises zu versagen und keine Ausnahme zur Veränderungssperre nach § 14 Absatz 2 BauGB zuzulassen.

 

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Beschluss:

Die Gemeinde beschließt das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zum Bauantrag des Landkreises zu versagen und keine Ausnahme zur Veränderungssperre nach §14 Absatz 2 BauGB zuzulassen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

17

  • davon anwesend:

16

Ja-Stimmen:

16

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

Der Bürgermeister betont nach der Abstimmung, dass die Gemeinde Upahl bereits jetzt alles ihr Mögliche zur Integration von Flüchtlingen beiträgt. So seien die Wohnblöcke im Eigentum der Gemeinde, die über die WOBAG vermietet würden, auch dadurch voll belegt, dass hier eine Belegung mit Flüchtlingen stattfindet.

 

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Sachverhalt:

Mit dem Posteingang vom 10.03.2023 stellte der Landkreis einen Antrag auf Erteilung des gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung einer Gemeinschaftsunterkunft für 400 Personen, bestehend aus einem Verwaltungsgebäude (in Containerbauweise) mit Büro- und Sozialgebäuden für die Betreuung und Wachschutz sowie 8 Gebäuden in Containerbauweise mit den notwendigen Sanitär- und Sozialräumen für den Zeitraum von einem Jahr.

In der Sitzung vom 22.03.2023 hat die Gemeindevertretung den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 4 "An der Silberkuhle" beschlossen. Planungsziel der Gemeinde besteht in der Sicherung der gewerblichen und industriellen Nutzung durch den Ausschluss der ausnahmeweise zulässigen Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke im Gewerbegebiet und den Ausschluss der ausnahmesweise zulässigen Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke im Industriegebiet.

Zur Sicherung der Planung hat die Gemeindevertretung ebenfalls die Satzung über die Veränderungssperre beschlossen. Der Geltungsbereich erstreckt sich über die bebaubaren Flächen.

Beide Beschlüsse wurden ordnungsgemäß bekanntgemacht.

Der Bauantrag des Landkreises steht den Zielen der Planung der Gemeinde entgegen. Es wird auf die Stellungnahme von Dr. Groteloh, Rechtsbeistand der Gemeinde, verwiesen und empfohlen den Ausführungen zu folgen.

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