29.08.2023 - 9 Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Gemeindevertretung Stepenitztal
- Datum:
- Di., 29.08.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Brigitte Stoffregen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses der Gemeinde Stepenitztal zum 31. Dezember 2021 i. d. F. vom 30.03.2023.
Der Jahresüberschuss in Höhe von 1.508.332,94 Euro ist in das Jahr 2022 als Ergebnisvortrag zu übertragen. Der Ergebnisvortrag saldiert sich nunmehr auf -203.927,77 Euro.
Für eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 5.556,33 Euro wird die Notwendigkeit anerkannt.
Sachverhalt:
Gemäß § 60 KV M-V hat die Gemeinde für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Gemeindevertretung beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde Stepenitztal zum 31. Dezember 2021 gemäß § 3a KPG geprüft und das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem Prüfungsvermerk zusammengefasst, welche dieser Vorlage beigefügt sind.
Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung der Gemeindevertretung und der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Die Entlastung des Bürgermeisters erfolgt mit gesondertem Beschluss.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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