29.08.2023 - 6 Beschluss über die 2. Satzung zur Änderung der ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Gemeindevertretung Stepenitztal
- Datum:
- Di., 29.08.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Haupt- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Pirko Scheiderer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Knoll erkundigt sich, warum nur in 4 Schaukästen die Bekanntmachungen ausgehängt werden, es befinden sich in allen Ortsteilen Schaukästen. Es würden nicht alle Haushalte die Blitz-Zeitung erhalten.
Herr Koth informiert, dass das nicht praktikabel ist, es wurde sich nur auf die 4 Hauptorte der Gemeinde geeinigt. Es werden auch alle Bekanntmachungen im Internet auf der Seite der Stadt Grevesmühlen/Amt-Grevesmühlen veröffentlicht.
Frau Prien ergänzt hierzu, dass beim öffentlichen Aushängen der Bekanntmachungen auch immer das Aushänge- und das Abnahmedatum vermerkt werden muss. Viele Bekanntmachungen sind an diesen Charakternachweis gebunden. Das wäre ein hoher Arbeitsaufwand für den, der die Schaukästen bestücken muss.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Stepenitztal vom 26.09.2019 in der Fassung des 2. Entwurfs laut Anlage 1. Dabei soll die Ersatzveröffentlichung im Falle unabwendbarer Ereignisse in § 11 Absatz 4 der Hauptsatzung durch Aushang an folgenden Schautafeln bewirkt werden:
1. In Gostorf, Hauptstraße 25/26
2. In Börzow, Am Dorfplatz 1 (vor der Gaststätte)
3. In Mallentin, Grevesmühlener Straße 28 (auf der Dorfplatzseite)
4. In Kirch Mummendorf an der Ecke Mühlenstraße/Kirchstraße.
Sachverhalt:
Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Stepenitztal erfolgen bisher gemäß § 11 der Hauptsatzung durch Abdruck in der "OSTSEE ZEITUNG, Grevesmühlener Zeitung". Durch eine Änderung der vertraglichen Grundlagen zum 10.10.2022 ist diese Art der öffentlichen Bekanntmachung jedoch nicht mehr wirtschaftlich, sodass eine Hauptsatzungsänderung zu Gunsten der öffentlichen Bekanntmachung über die Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft Stadt Grevesmühlen/Amt Grevesmühlen-Land erfolgen soll.
Für alle öffentlichen Bekanntmachungen, für die der Gesetzgeber nach wie vor die Veröffentlichung in Schriftform fordert, wurde eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt. Den Zuschlag bekam die Mecklenburger Blitz Verlag GmbH Co. KG, die somit als neues Medium für diese Art der Bekanntmachung in die Hauptsatzung aufzunehmen ist.
Für Ersatzbekanntmachungen gemäß § 11 Absatz 4 der Hauptsatzung legten sich in der gemeinsamen Sitzung der Ausschüsse der Gemeindevertretung Stepenitztal die Mitglieder am 14.02.2023 auf Schautafeln fest, deren Standorte in den Beschlusstenor entsprechend eingefügt wurden.
Der Änderungsbedarf in den §§ 5 und 8 ist Resultat praktischer Erfahrungen aus der Arbeit mit der Hauptsatzung. So wird für den Prüfbericht des Rechnungsprüfungsausschusses an keiner Stelle das Wort "Abschlussbericht" verwendet und und das Wort Lieferungen in § 8 Absatz 2 Nr. 12 führt durch die schwierige Abgrenzung zum Erwerb beweglicher Sachen gemäß Nr. 5, die womöglich auch angeliefert werden, regelmäßig zu Mißverständnissen.
Zur besseren Übersicht und Lesbarkeit ist der Anlage neben dem 2. Entwurf der 2. Änderungssatzung auch eine 2. Synopse zu entnehmen. Darin sind die neuen Bestandteile der Hauptsatzung gelb eingefärbt.
Abweichend vom 1. Entwurf und von der 1. Synpose, die den Ausschüssen der Gemeinde Stepenitztal bereits zur Breatung vorgelegen haben, wurde den vorgesehenen Änderungen des § 11 " Öffentliche Bekanntmachungen" ein weiterer Satz angefügt, der jeweils farblich hervorgehoben ist. Diese Ergänzung wurde aufgrund eines Hinweises der unteren Rechtsaufsichtsbehörde beim Landkreis eingefügt, welcher anlässlich der Prüfung von bereits vorgelegten Hauptsatzungsänderungen der Gemeinden des Amtes Grevesmühlen-Land gegeben wurde.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
198,4 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
123,7 kB
|