09.03.2023 - 8 Beschluss über die 2. Satzung zur Änderung der ...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Frau Scheiderer stellt die Änderungen und deren Gründe vor. Es ist vorgesehen, dass gesetzlich vorgesehene Bekanntmachungen zukünftig über den Blitzverlag veröffentlicht werden. Alle anderen Bekanntmachungen werden lediglich über das Internet bekanntgegeben. Es besteht auch die Möglichkeit der freiwilligen Bekanntmachung in Schaukästen.

Es wäre hier noch ein Ort für die Ersatzbekanntmachung festzulegen.

 

Herr Broose schlägt vor, dass zusätzlich zu der Bekanntmachung im Internet die Gemeindevertreter Informationen teilen. Herr Voß findet es unglücklich für die Bürger.
Herr Springer verweist hier auf die Eigenverantwortung.

 

Herr Baumann erläutert, dass das Amt Klützer Winkel per App informiert und mit Push-up-Mitteilungen arbeitet.

 

Herr Voß schlägt auch feste Termine im Sitzungskalender vor, so dass Bürger sich auf Termine einstellen können.

 

Es wird einstimmig beschlossen, dass der Schaukasten am Parkplatz der Kita genutzt werden soll als Ersatzbekanntmachungsort.

 

Reduzieren

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Upahl vom 28.12.2018 in der Fassung des Entwurfs laut Anlage 1. Dabei soll die Ersatzveröffentlichung im Falle unabwendbarer Ereignisse in § 11 Absatz 4 der Hauptsatzung auf folgende Weise vorgenommen werden:

- Schaukasten am Parkplatz der Kita in 23936 Upahl, Hauptstr.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

17

  • davon anwesend:

13

Ja-Stimmen:

13

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

Reduzieren

Sachverhalt:

Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Upahl erfolgen bisher gemäß § 11 der Hauptsatzung durch Abdruck in der "OSTSEE ZEITUNG, Grevesmühlener Zeitung". Durch eine Änderung der vertraglichen Grundlagen zum 10.10.2022 ist diese Art der öffentlichen Bekanntmachung jedoch nicht mehr wirtschaftlich, sodass eine Hauptsatzungsänderung zu Gunsten der öffentlichen Bekanntmachung über die Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft Stadt Grevesmühlen/Amt Grevesmühlen-Land erfolgen soll.

Für alle öffentlichen Bekanntmachungen, für die der Gesetzgeber nach wie vor die Veröffentlichung in Schriftform fordert, wurde eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt. Den Zuschlag bekam die Mecklenburger Blitz Verlag GmbH Co. KG, die somit als neues Medium für diese Art der Bekanntmachung in die Hauptsatzung aufzunehmen ist.

Der Änderungsbedarf in den §§ 5 und 8 ist Resultat praktischer Erfahrungen aus der Arbeit mit der Hauptsatzung. So wird für den Prüfbericht des Rechnungsprüfungsausschusses an keiner Stelle das Wort "Abschlussbericht" verwendet und das Wort Lieferungen in § 8 Absatz 2 Nr. 12 führt durch die schwierige Abgrenzung zum Erwerb beweglicher Sachen gemäß Nr. 5, die womöglich auch angeliefert werden, regelmäßig zu Mißverständnissen. 

Zur besseren Übersicht und Lesbarkeit ist der Anlage neben dem Entwurf der 2. Änderungssatzung auch eine Synopse zu entnehmen. Darin sind die neuen Bestandteile der Hauptsatzung gelb eingefärbt.

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage