11.12.2023 - 22 Antrag der Fraktion DIE LINKE - Wahlwerbung in ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Bendiks erläutert den Antrag der Fraktion Die Linke.

 

Herr Schiffner äußert sich zum vorliegenden Antrag. Aus seiner Sicht ist dieser nicht demokratisch und er begründet seine Meinung. Er findet die bestehende Regelung von 50 Plakaten gut. Die Kandidaten haben das Recht gesehen zu werden. Wenn die Plakate mit Werbung von Supermärkten konkurrieren sollen, nimmt die Demokratie Schaden.

 

Herr Schulz betont, dass die Fraktion um eine demokratische Entscheidung wirbt. Es geht um Fairness unter den Parteien.

 

Frau Ertel verweist auf die adäquate Regelung der Stadt Parchim. Aus ihrer Sicht gab es bei der letzten Wahl Parteien, die mehr Werbung gemacht haben, als andere. Das ist keine gerechte Wahlwerbung.

 

Der Bürgermeister geht auf die Erfahrung der Verwaltung ein. Die Satzung ist rechtskonform und sollte es auch bleiben.

Ein Prüfauftrag wäre denkbar und müsste auch so schnell wie möglich umgesetzt werden.

 

Herr Schulz ändert den Antrag in einen Prüfauftrag.

 

Herr Baetke betont, dass die Ortsgruppe die Kosten der Wahlwerbung der SPD trägt.

 

Herr Krohn befürwortet einen Prüfauftrag. Aus seiner Sicht gibt es keine geeigneten Flächen. Er spricht sich für Plakate an Laternen aus. 

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung Grevesmühlen beschließt die Prüfung einer Änderung der Anforderungen an die Wahlwerbung, welche eine Nutzung mit dafür vorgesehenen Aufstellern vorsieht.

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

25

  • davon anwesend:

22

Ja-Stimmen:

14

Nein-Stimmen:

8

Enthaltungen:

0

 

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Sachverhalt:

In der Stadt Grevesmühlen ist es möglich, Wahlwerbung an verschiedenen Orten wie z.B. Straßenlaternen und Masten anzubringen. In Zeiten vor regelmäßig stattfindenden Wahlen sind diese beispielhaft genannten Orte sehr beliebt für die Anbringung von Wahlplakaten. Die Aufgabe der Kommunalpolitik sollte es sein, die geltenden Regelungen fortlaufend zu evaluieren und an die heutige Zeit anzupassen.

Eine zeitgemäße Möglichkeit für die Anbringung von Wahlwerbung wären Aufsteller mit z.B. Bauzäunen an ausgewählten Orten in der Stadt Grevesmühlen. Die bisherige Regelung erlaubt es, dass ganze Straßenzüge in Wahlzeiten zu hochfrequentierten Orten werden. Fahrzeuge, die an diesen vielen verschiedenen Wahlplakaten vorbeifahren, haben aufgrund ihrer Geschwindigkeit gar nicht die Zeit, sich diese

Wahlwerbung ganzheitlich anzusehen und zu erfassen. Davon abgesehen ist jede Ablenkung von fahrenden Menschen im Straßenverkehr in Bezug auf die Verkehrssicherheit zu vermeiden. Mit der spürbaren Veränderung der Parteienlandschaft in Deutschland ist auch damit zu rechnen, dass die Vielfalt der Wahlwerbung zunimmt. Die Reduzierung auf ausgewählte Orte zur Anbringung hätte auch die Verringerung der Anzahl zur Folge. Bezugnehmend auf den Umweltaspekt, hätte die Verringerung der Anzahl der Wahlplakate auch eine Reduzierung der dafür

erforderlichen Materialien, wie z.B. Kunststoffe für die Plakate oder für die Kabelbinder zur Folge. Eine Senkung der Müllmenge, da Wahlwerbung meist nur einmalig genutzt wird, ist ein nicht zu unterschätzender Aspekt. In Anbetracht des Vandalismus wäre

die zu erwartende Abnahme von Beschädigungen oder des Abreißens von Wahlwerbung ein weiterer Vorteil. Durch die Zunahme der Bedeutung der Medienlandschaft, insbesondere der sozialen Medien als zeitgemäße Informationsquelle, steht die Nutzung dieser für Wahlen eher im Fokus als Wahlwerbung vor Ort.

Bereits im Jahr 2017 änderte die Stadt Gadebusch dahingehend die Satzung. Für Fragen und den Austausch von Erfahrungen könnte die Stadt Gadebusch somit als möglicher Ansprechpartner fungieren. Auch für eine Stadt mit der Größe von Grevesmühlen wäre diese Lösung durchaus praktikabel und im Sinne der demokratischen Teilhabe.

Es sollte ein Gebot der Vernunft und im Interesse der Nachhaltigkeit sein, sich auf reine Nutzung mit Aufstellern zur Anbringung von Wahlwerbung an ausgewählten Orten in der Stadt Grevesmühlen zu einigen.

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Anlagen zur Vorlage