11.12.2023 - 16 Änderung der Gebührensatzung für die Straßenrei...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 16
- Gremium:
- Stadtvertretung Grevesmühlen
- Datum:
- Mo, 11.12.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Haupt- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Pascal Mews
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Sachverhalt:
Die Straßenreinigungsgebühren sollen die Kosten der Straßenreinigung decken. Die Stadt trägt den nicht umlagefähigen Teil der Kosten. Dieser Anteil wird auf 32 v.H. der gesamten Straßenreinigungskosten festgesetzt. Aufgrund des Alters der derzeitigen Straßenreinigungsgebührensatzung ist daher die Neukalkulation der Gebühren erforderlich.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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