11.12.2023 - 13 Festlegung des Wahltags für die Wahl des haupta...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Gremium:
- Stadtvertretung Grevesmühlen
- Datum:
- Mo, 11.12.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Haupt- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Pirko Scheiderer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Stadtvertretung beschließt:
1. Die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters / der hauptamtlichen Bürgermeisterin für die Stadt Grevesmühlen soll zeitgleich am Tag der verbundenen Europa- und Kommunalwahlen im Land Mecklenburg-Vorpommern am 9. Juni 2024 stattfinden.
2. Als Tag der Wahl für eine mögliche Stichwahl wird der 30. Juni 2024 festgelegt.
Sachverhalt:
1. Die Amtszeit des amtierenden Bürgermeisters, Herrn Lars Prahler, endet mit Ablauf des 30. November 2024. Daher ist eine Neuwahl durchzuführen. Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 1 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) legt die Stadtvertretung den Tag der Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters / der hauptamtlichen Bürgermeisterin fest. Dabei ist nach § 3 Abs. 3 Satz 2 LKWG M-V folgendes zu beachten: Die Wahl darf frühestens sechs Monate und muss spätestens zwei Monate vor dem Ablauf der Amtszeit Amtsinhabers durchgeführt werden. Da der Wahltag gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 LKWG M-V ein Sonntag sein muss, kommen damit alle Sonntage vom 2. Juni 2024 bis einschließlich 29. September 2024 als Wahltage in Betracht.
Einerseits ist die Vorbereitung und Durchführung der Bürgermeisterwahl sehr zeitintensiv und bindet damit städtisches Personal in nicht unerheblichem Umfang, andererseits geben Wählerinnen und Wähler erfahrungsgemäß bei verbundenen Wahlen in größerer Anzahl Ihre Stimme ab, als bei dicht aufeinander folgenden Einzelwahlen. Da die verbundenen Europa- und Kommunalwahlen in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2024 genau in das Zeitfenster der durchzuführenden Bürgermeisterwahl fallen, ist die Festlegung des Tages der Bürgermeisterwahl in Grevesmühlen auf den 9. Juni 2024 die witschaflichste Variante, denn Wahlvorstände müssen nur einmal organisiert und Wahllokale nur einmal ausgestattet werden. Aufwandsentschädigungen wären nur einmal zu zahlen. Verwaltungspersonal kann die Tätigkeiten, welche zur Vorbereitung und Durchführung von Wahlen notwendig sind, zusammenfassen und damit Arbeitsabläufe und Arbeitszeit effektiv bündeln. Darüber hinaus wäre eine solche Synchronisierung der Wahlen wohl auch im Sinne der Wählerinnen und Wähler.
2. Eine mögliche Stichwahl findet nach § 3 Abs. 4 Satz 2, 1. Halbsatz LKWG M-V zwei Wochen nach der Hauptwahl statt. Diesen Termin kann die Stadvertretung gemäߧ 3 Abs. 4 Satz 2, 2. Halbsatz LKWG M-V durch einen entsprechenden Beschluss um bis zu zwei Wochen verschieben. Ein solcher Beschluss über die Verschiebung des Stichwahltermins ist zu begründen um zu verhindern, dass die Verschiebung aus wahltaktischen Überlegungen erfolgt.
Der Beschluss über den Stichwahltermin muss nach der zitierten Vorschrift bis zum Ende der Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen - bei einer Bürgermeisterwahl am 9. Juni 2024 also bis zum 26. März 2024 - von der Vertretung gefasst worden sein. Damit scheidet ein Abwarten mit der Beschlussfassung bis zu dem Zeitpunkt an dem feststeht, ob eine Stichwahl überhaupt notwendig wird, aus.
Wegen des zu erwatenden hohen Aufkommes an Briefwählern und Briefwählerinnen und wegen der sich unmittelbar an die Hauptwahl anschließenden Vorbereitungen des Stadtfestes in Grevesmühlen, welches im Zeitraum vom 13. Juni 2024 bis einschließlich 16. Juni 2024 stattfinden wird, sollte mit Blick auf die personellen Ressourcen der Stadtverwaltung und eine geordnete Vorbereitung der möglichen Stichwahl der Termin um eine Woche verschoben und auf den 30. Juni 2024 festgelegt werden.