11.12.2023 - 11 Wahl der stellvertretenden Gemeindewahlleitung ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung wählt, Frau Jasmina Straßburger zur stellvertredenden Wahlleitung für das Wahlgebiet der Stadt Grevesmühlen      

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

25

  • davon anwesend:

22

Ja-Stimmen:

22

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Sachverhalt:

Gemäß § 9 Abs. 3 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) werden die kommunalen Wahlleitungen und ihre Stellvertretungen von den Gemeindevertretungen gewählt. 

 

Aus Gründen der Zweckmäßigkeit empfiehlt es sich, die Funktionen der Gemeindewahlleitung mit beschäftigten der Stadtverwaltung zu besetzen. Die politische Kontrollfunktion über die Tätigkeit der Gemeindewahlleitung wird von den Mitgliedern des Gemeindewahlausschusses ausgeübt, die auf Vorschlag der in den Gemeindevertretungen vertretenen Parteien und Wählergruppen aus dem Kreis der Wahlberechtigten von der Wahlleitung zu berufen sind. Die Verwaltung schlägt Frau Jasmina Straßburger vor, die auf Grund ihres Abschlusses als "Bachelor of Laws - Öffentliche Verwaltung" über die notwendige Qualifikation für die Aufgabenwahrnehmung verfügt.

 

Gemäß § 9 Abs. 4 LKWG M-V bleiben die Wahlleitungen und ihre Stellvertretungen bis zur Neubesetzung im Amt. Eine Wahl der gleichen Personen in die Wahlleitung für das Wahlgebiet der Stadt Grevesmühlen durch die Stadtvertretung und für das Wahlgebiet des Amtes Grevesmühlen-Land durch den Amtsausschuss stellt keinen Verstoß gegen § 7 Abs. 4 LKWG M-V dar.

 

Die Neuwahl der stellvertretenden Wahlleitung ist erforderlich, weil die bisherige Amtsinhaberin die Stadtverwaltung auf eigenen Wunsch verlassen hat.

 

      

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