11.12.2023 - 19 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 50 der Stad...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 19
- Gremium:
- Stadtvertretung Grevesmühlen
- Datum:
- Mo, 11.12.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Sandra Bichbäumer
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Baetke berichtet von den Diskussionen im Hauptausschuss und im Bauausschuss und teilt mit, dass die SPD Fraktion gegen diesen Beschluss stimmen wird. Begründet wird dies in der Größe des geplanten Neubaus. Ein Neubau an einem anderen Standort wird befürwortet.
Herr Schulz hält einen Neubau an einem anderen Standort nicht für zielführend, da dann mit einem Anstieg der Kreisumlage zu rechnen ist.
Herr Krohn sieht am jetzigen Standort keine weitere Entwicklungsmöglichkeit.
Herr Schulz beantragt die Beschlussvorlage in die Ausschüsse zurückzuverweisen.
Beschluss:
Die Stadtvertretung beschließt die Beschlussvorlage in die Ausschüsse zurückzuverweisen.
1. Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen bestätigt den Vorentwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 50 „Ersatzneubau der Kreisstraßenmeisterei Grevesmühlen“.
2. Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen beschließt, dass die frühzeitige Beteiligung derBehörden, Nachbargemeinden und sonstigenTräger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB durchgeführt wird und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB über eine öffentlicheAuslegung erfolgen soll.
3. Der Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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