21.11.2023 - 13 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 50 der Stad...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Gremium:
- Hauptausschuss Stadt Grevesmühlen
- Datum:
- Di, 21.11.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Sandra Bichbäumer
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Der Bürgermeister teilt mit, dass er gegen diesen Beschluss stimmen wird, da er an dieser Stelle nicht ein so massives Gebäude befürwortet. Er spricht sich dafür aus, dass die Kreisstraßenmeisterei in das bestehende Gewerbegebiet in Upahl ziehen könnte oder auch in das geplante Gewerbegebiet.
Auch Herr Krohn findet ein dreigeschossiges Gebäude an dieser Stelle zu hoch.
Herr Baetke berichtet von der Diskussion im Bauausschuss und berichtet, dass er dort auch gegen diesen Beschluss gestimmt hat. Am Standort Upahl sieht er bessere Synergieeffekte für die Kreisstraßenmeisterei.
Herr Schulz betont, dass es sich um eine Entscheidung des Landkreises handelt, da diesem auch das Grundstück gehört. Aus seiner Sicht spielt die Größe des Gebäudes an dieser Stelle keine gravierende Rolle.
Er spricht sich dafür aus, dass der angebotene vorhabenbezogene B-Plan angenommen werden sollte. Den Standortwechsel vorzuschreiben, hält er für gewagt.
Beschluss:
1. Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen bestätigt den Vorentwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 50 „Ersatzneubau der Kreisstraßenmeisterei Grevesmühlen“.
2. Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen beschließt, dass die frühzeitige Beteiligung derBehörden, Nachbargemeinden und sonstigenTräger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB durchgeführt wird und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB über eine öffentlicheAuslegung erfolgen soll.
3. Der Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen zur Vorlage
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