16.11.2023 - 8 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 50 der Stad...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Bauausschuss Stadt Grevesmühlen
- Datum:
- Do, 16.11.2023
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Sandra Bichbäumer
Beschluss:
1. Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen bestätigt den Vorentwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 50 „Ersatzneubau der Kreisstraßenmeisterei Grevesmühlen“.
2. Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen beschließt, dass die frühzeitige Beteiligung derBehörden, Nachbargemeinden und sonstigenTräger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB durchgeführt wird und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB über eine öffentlicheAuslegung erfolgen soll.
3. Der Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen.
Diskussion BA:
Herr Plath, Leiter Abteilung Hochbau vom Landkreis Nordwestmecklenburg stellt kurz das Projekt vor.
Herr Winter vom Planungsbüro ASSW geht sodann auf die aktuellen Planungen ein. Es gibt einige Besonderheiten bei diesem Gebiet, u. a. der schlechte Baugrund, Trinkwasserschutzzone 3a etc.
Nach langwierigen Gesprächen mit der Forst muss das Betriebsgebäude verschoben werden. Aus diesem Grund muss beim Bau eine Zwischenlösung/Containerlösung für die Mitarbeiter gefunden werden.
Es wird ein hydrogeologisches Gutachten erstellt. Die Regenwasserableitung soll über den Poischower Mühlenbach erfolgen. Hierzu ist eine Genehmigung erforderlich.
Das Sozialgebäude wird 3 Etagen haben, die GRZ beträgt 0,8 und die GFZ 0,4.
Der artenschutzrechtliche Fachbeitrag wird voraussichtlich Fledermäuse und Brutvögel beinhalten.
Der Bürgermeister fragt, inwieweit die vorhandenen Bedingungen eine andere Standortwahl begünstigen könnten? Im Großgewerbe Upahl/GVM wären freie Flächen vorhanden.
Herr Plath vom FD Hochbau LK NWM versichert, dass das Thema der Standortwahl angesprochen wurde. Es wurde sich mehrheitlich für den Standort an der Schweriner Landstraße trotz der Widrigkeiten vor Ort ausgesprochen.
Herr Siegerth findet, dass es von den Ausmaßen nicht passend ist. Seiner Meinung ist der Standort mit den benannten Einschränkungen nicht zukunftsfähig bei Aufgaben- bzw. Personalerweiterung.
Herr Baetke teilt die Meinung von Herrn Siegerth. Die Vorschläge für einen anderen Standort wurden im BA beim LK NWM vorgestellt.
Herr Reppenhagen findet, dass unter den vorgegebenen Standortbedingungen das Beste in der Planung realisiert wurde. Die große KfZ Halle passt nicht ins Bild.
Herr Schulz sagt, dass die Überlegungen bzgl. des Standortes und der Wahl der zu errichtenden Gebäude dem LK NWM zustehen. Eine Pflicht zur Umsetzung des Planes erfolgt ja erst bei Unterschrift des Vorhaben- und Erschließungsplanes.
Anlagen zur Vorlage
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10,4 MB
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369,7 kB
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