25.09.2023 - 27 Wiederherstellung der Öffentlichkeit und Bekann...

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Wortprotokoll

Die Öffentlichkeit wird wiederhergestellt. Die im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse werden bekannt gegeben:

Zu Tagesordnungspunkt 19

Einrichtung eines Verfügungsfonds zur Verwaltung des Budgets des Quartiersmangements des Wohnparks am Ploggenseering (VO/12SV/2023-1885)

Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt die Einrichtung eines Verfügungsfonds unter Beteiligung von folgenden Vertretern:

1. Bürgermeister der Stadt Grevesmühlen

2. Stadtpräsidentin

3. Geschäftsführerin der WOBAG Frau Woge

4. Vertreter der Wohnungsgenossenschaft Grevesmühlen eG

5. Schulsozialarbeiter/-in der Regionalschule

6. Mitglied des Seniorenbeirates

7. Inklusionsbeauftragte

8. Wirtschaftsrat

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 14  Nein-Stimmen: 0  Enthaltungen: 0

 

Zu Tagesordnungspunkt 20

Beschluss über die Auftragsvergabe zur Beschaffung eines Hakenliftanhängers T185/1 für Unimog U319 (VO/12SV/2023-1930)

Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt, den Auftrag zur Lieferung eines Hakenliftanhängers T185/1 für Unimog zu erteilen.

Die Auftragssumme beträgt 49.980,00 €.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 14  Nein-Stimmen: 0  Enthaltungen: 0

 

 

Zu Tagesordnungspunkt 21

Beschluss über die Vergabe von Planungsleistung für das Vorhaben "Sanierung des gemeindeübergreifenden Radweges Grevesmühlen - Börzow" (VO/12SV/2023-1931)

Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt die Vergabe der Planungsleistung Lph 1 -9 für die Sanierung des gemeindeübergreifenden Radweges Grevesmühlen - Börzow. Die Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen (Lph) erfolgt Stufenweise.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 13  Nein-Stimmen: 0  Enthaltungen: 1

 

 

Zu Tagesordnungspunkt 22

Verkauf einer Teilfläche der Flurstücke 290 und 294, beide Flur 16, Gemarkung Grevesmühlen (VO/12SV/2022-1754)

Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt den Verkauf einer ca. 3 ha großen Teilfläche der Flurstücke 290 und 294, Flur 16, Gemarkung Grevesmühlen zum Preis von 20 €/m². Mehr- bzw. Minderflächen nach Vermessung werden zum gleichen Preis ausgeglichen. Zusätzlich zum Kaufpreis ist 1 % des Kaufpreises vor Vermessung an den Investitionsförderfonds der Stadt zu entrichten.

Der Käufer trägt die Kosten der Teilungsvermessung sowie alle mit dem Kauf üblich anfallenden Kosten.

Der Vorwegbeleihung der Flurstücke 290 und 294 bis zur Höhe von 800.000 Euro wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 14  Nein-Stimmen: 0  Enthaltungen: 0

 

 

Zu Tagesordnungspunkt 23

Verkauf der Flurstücke 134/1 und 136/7, Flur 12, Gemarkung Grevesmühlen

(VO/12SV/2023-1908)

Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt die langfristige Verpachtung der Flurstücke als Gartenland/Steuobstwiese zum Liegenschaftszins von  3% (900 €/Jahr).

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 13  Nein-Stimmen: 0  Enthaltungen: 0

Gemäß § 24 der KV-MV hat Herr Putzer für die Zeit der Beratung und der Beschlussfassung den Raum verlassen.

 

 

Zu Tagesordnungspunkt 24

Verkauf einer Teilfläche der Flurstücke 297/4 und 299, Flur 16, Gemarkung Grevesmühlen

(VO/12SV/2023-1917)

Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt den Verkauf einer ca. 4.800 m² großen Teilfläche der Flurstücke 297/4 und 299, Flur 16, Gemarkung Grevesmühlen zum Preis von 20 €/m². Mehr - bzw. Minderflächen nach Vermessung werden ebenfalls zu diesem Preis ausgeglichen. Zusätzlich zum Kaufpreis ist 1 % des vorläufigen Kaufpreises an den Investitionsförderfonds der Stadt zu zahlen.

Der Käufer trägt die Vermessungs- und Notarkosten sowie alle mit dem Verkauf üblich anfallenden Kosten.

Einer Vorwegbeleihung des Kaufgegenstandes bis zu einer Höhe von 300.000 € wird zugestimmt.

Der Beschluss VO/12SV/2023-1815 wird aufgehoben.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 14  Nein-Stimmen: 0  Enthaltungen: 0

 

 

Zu Tagesordnungspunkt 25

Erwerb der Flurstücke 234/1 und 299/1, Flur 22, Gemarkung Grevesmühlen durch Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts (VO/12SV/2023-1929)

Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt das Vorkaufsrecht für die Flurstücke 234/1 und 299/1, beide Flur 22, Gemarkung Grevesmühlen, veräußert durch Vertrag vom 28.06.2023, gemäß § 24 Abs. 1, Ziff. 1 BauGB auszuüben. Der Erwerb soll zum Preis von 17 €/m² erfolgen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 14  Nein-Stimmen: 0  Enthaltungen: 0

 

Die Sitzung wird geschlossen.