05.09.2023 - 36 Wiederherstellung der Öffentlichkeit und Bekann...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 36
- Gremium:
- Hauptausschuss Stadt Grevesmühlen
- Datum:
- Di, 05.09.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Die Öffentlichkeit wird wiederhergestellt. Die im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse werden bekannt gegeben:
Zu Tagesordnungspunkt 20
Einrichtung eines Verfügungsfonds zur Verwaltung des Budgets des Quartiersmangements des Wohnpark am Ploggenseering (VO/12SV/2023-1885)
Beschluss:
Die Stadtvertretung beschließt die Einrichtung eines Verfügungsfonds unter Beteiligung von folgenden Vertretern:
1. Bürgermeister der Stadt Grevesmühlen
2. Stadtpräsidentin
3. Geschäftsführerin der WOBAG Frau Woge
4. Vertreter der Wohnungsgenossenschaft Grevesmühlen eG
5. Schulsozialarbeiter/-in der Regionalschule
6. Mitglied des Seniorenbeirates
7. Inklusionsbeauftragte
8. Wirtschaftsrat
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
Zu Tagesordnungspunkt 20.1
B-Plan Nr. 15 "Gewerbegebiet Süd-Ost" - Beschluss über die Auftragsvergabe der Planungsleistungen (VO/12SV/2023-1907)
Beschluss:
Der Hauptausschuss beschließt die Vergabe der Planungsleistungen des Auftrages für den Bebauungsplan Nummer 15 - Gewerbegebiet Süd-Ost der Stadt Grevesmühlen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
Zu Tagesordnungspunkt 21
Sanierung Rathaus 2 Beschluss über die Auftragsvergabe von Los 06 – Metallbau, Photovoltaik / Flachdachverglasung (VO/12SV/2023-1928)
Beschluss:
Der Auftrag für Los 06 – Metallbau, Photovoltaik-/ Dachverglasung soll vergeben werden. Die Photovoltaikanlage soll nicht mit beauftragt werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
Zu Tagesordnungspunkt 22
Baumaßnahme „Neubau Inklusiver Schulcampus Grevesmühlen, 1.BA Regionalschule“, Beschluss über die Auftragsvergabe Los 29 - Schulmöbel und Ausstattung
VO/12SV/2023-1926
Beschluss:
Der Hauptausschuss beschließt die Vergabe des Auftrages für die Baumaßnahme „Neubau Inklusiver Schulcampus Grevesmühlen, 1.BA Regionalschule“, Los 29 - Schulmöbel und Ausstattung.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
Zu Tagesordnungspunkt 23
Bewilligung eines Wegerechts zu Lasten des Flurstücks 82/10, Flur 15, Gemarkung Grevesmühlen (VO/12SV/2023-1906)
Beschluss:
Der Hauptausschuss stimmt dem Antrag auf Wegerecht für das Flurstück 82/10, Flur 15, Gemarkung Grevesmühlen (Siehe Lageplan) zu. Das Wegerecht wird ausschließlich über einen Gestattungsvertrag ausgestaltet. Eine Sicherung im Grundbuch wird nicht gewährt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
Zu Tagesordnungspunkt 24
Bestellung eines Erbbaurechts für Teilflächen der Flurstücke 146/2 und 146/4, Flur 6, Gemarkung Grevesmühlen (VO/12SV/2023-1910)
Beschluss:
Der Beschluss wird zurückgestellt.
Abstimmungsergebnis über die Zurückstellung der Beschlussvorlage:
Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
Zu Tagesordnungspunkt 25
Erlass von Erbbauzinsen (VO/12SV/2023-1915)
Beschluss:
Der Hauptausschuss stimmt dem Erlass des Erbbauzinses in Höhe von jährlich 514,10 Euro für die Jahre 2024 bis 01.04.2033 (Ende des Erbbaupachtvertrages) zu. Der Betrag soll für die Tilgung der bestehenden Grundschuld eingesetzt werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 1
Zu Tagesordnungspunkt 26
Verkauf einer Teilfläche der Flurstücke 297/4 und 299, Flur 16, Gemarkung Grevesmühlen
VO/12SV/2023-1917
Beschluss:
Die Stadtvertretung beschließt den Verkauf einer ca. 4.800 m² großen Teilfläche der Flurstücke 297/4 und 299, Flur 16, Gemarkung Grevesmühlen. Mehr - bzw. Minderflächen nach Vermessung werden ebenfalls zu diesem Preis ausgeglichen. Zusätzlich zum Kaufpreis ist 1 % des vorläufigen Kaufpreises an den Investitionsförderfonds der Stadt zu zahlen.
Der Käufer trägt die Vermessungs- und Notarkosten sowie alle mit dem Verkauf üblich anfallenden Kosten.
Einer Vorwegbeleihung des Kaufgegenstandes bis zu einer Höhe von 300.000 € wird zugestimmt.
Der Beschluss VO/12SV/2023-1815 wird aufgehoben.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
Zu Tagesordnungspunkt 27
Erwerb der Flurstücke 234/1 und 299/1, Flur 22, Gemarkung Grevesmühlen durch Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts (VO/12SV/2023-1929)
Beschluss:
Die Stadtvertretung beschließt das Vorkaufsrecht für die Flurstücke 234/1 und 299/1, beide Flur 22, Gemarkung Grevesmühlen, veräußert durch Vertrag vom 28.06.2023, gemäß § 24 Abs. 1, Ziff. 1 BauGB auszuüben. Der Erwerb soll zum Preis von 17 €/m² erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
Zu Tagesordnungspunkt 28
Erwerb eines bestehenden Erbbaurechts für die Flurstücke 53/7, 54/7, 55/7, 56/7 und 57/13, alle Flur 12, Gemarkung Grevesmühlen (VO/12SV/2023-1918)
Beschluss:
Der Beschluss wird zurückgestellt.
Abstimmungsergebnis über die Zurückstellung der Beschlussvorlage:
Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
Zu Tagesordnungspunkt 29
Verkauf der Flurstücke 134/1 und 136/7, Flur 12, Gemarkung Grevesmühlen
VO/12SV/2023-1908
Beschluss:
Die Stadtvertretung beschließt den Verkauf des Flurstücks 134/1, Flur 12, Gemarkung Grevesmühlen, Größe 2.582 m² und des Flurstücks 136/7, Flur 12, Gemarkung Grevesmühlen, Größe 6.355 m² zum Preis von 30.000,00 Euro, zuzüglich 1 % des Kaufpreises zur Zahlung an den Investitionsförderfonds der Stadt. Der Käufer trägt die Notargebühren und alle mit dem Verkauf üblich anfallenden Kosten. Im Kaufvertrag ist eine Mehrerlösklausel sowie ein Vorkaufsrecht von 15 Jahren ab Beurkundung für alle Verkaufsfälle aufzunehmen. Ebenfalls ist zu vereinbaren, dass die Differenz zum Baulandpreis (80 €/m²) auszugleichen ist, wenn eines der Flurstücke innerhalb von 15 Jahren ab Beurkundung mit einem Wohngebäude bebaut wird.
Alternativ zum Verkauf wird einer Verpachtung der Flurstücke als Gartenland/Steuobstwiese zum Liegenschaftszins von 3% (900 €/Jahr) zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
Zu Tagesordnungspunkt 30
Verkauf einer Teilfläche der Flurstücke 290 und 294, beide Flur 16, Gemarkung Grevesmühlen (VO/12SV/2022-1754)
Beschluss:
Die Stadtvertretung beschließt den Verkauf einer ca. 3 ha großen Teilfläche der Flurstücke 290 und 294, Flur 16, Gemarkung Grevesmühlen zum Preis von 20 €/m². Mehr- bzw. Minderflächen nach Vermessung werden zum gleichen Preis ausgeglichen. Zusätzlich zum Kaufpreis ist 1 % des Kaufpreises vor Vermessung an den Investitionsförderfonds der Stadt zu entrichten.
Der Käufer trägt die Kosten der Teilungsvermessung sowie alle mit dem Kauf üblich anfallenden Kosten.
Der Vorwegbeleihung der Flurstücke 290 und 294 bis zur Höhe von 800.000 Euro wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
Zu Tagesordnungspunkt 32
Interkommunaler Großgewerbestandort Upahl/Grevesmühlen: Änderung des Beschlusses VO/12GV/2023-1833 (VO/12SV/2023-1920)
Beschluss:
Die Stadtvertretung beschließt zum Erwerb des Flurstücks 75/9, Flur 1, Gemarkung Upahl folgende Änderung des Beschlusses:
1. die in Anlage 1 gelb markierten Flächen werden nicht getauscht und verbleiben im Eigentum der Stadt Grevesmühlen.
2. den Kauf des Flurstücks 7/5, Flur 1, Gemarkung Degtow entsprechend des Bodenrichtwertes 2023.
Die Grunderwerbssteuer und die Kosten der Vertragsdurchführung trägt die Stadt Grevesmühlen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 2 Enthaltungen: 0
Die Sitzung wird geschlossen.