28.11.2023 - 13 Anfragen und Mitteilungen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Gremium:
- Gemeindevertretung Gägelow
- Datum:
- Di., 28.11.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Herr Kolz stellt Herrn Fenner die Frage, wie der Bauausschuss dazu kommen würde, dass Geld welches für das Aldino geplant war für den Umbau der Feuerwehr verwenden zu wollen. In der Gemeindevertretung wurde der Beschluss gefasst, dass die Feuerwehr einen Neubau bekommt.
Herr Fenner weist darauf hin, dass das Geld nicht umgeschichtet wird, diese Mittel sind geplant für den Bau des Aldinos, dieses Projekt wird nun nicht mehr umgesetzt, so kann das Geld für die Feuerwehr genutzt werden. Ob es ein Um- oder Neubau wird, ist bis jetzt noch nicht abschließend klar.
Herr Helms-Ferlemann antwortet darauf, dass der Fördermittelantrag für einen Um- oder Neubau gestellt wird. Er sieht wenig Chancen, dass Fördermittel fließen werden. Der Fördermittelantrag muss bis zum 31.10.2024 mit Planungsunterlagen und Baugenehmigung gestellt werden.
In der Januarsitzung des Bauausschusses und der Gemeindevertretung muss nochmals darüber diskutiert werden, wie und in welcher Form der Um- bzw. Neubau der Feuerwehr stattfinden soll. Es müsste dann auch ein Beschluss über die sofortige Planungausführung des Um/Neubaus des Feuerwehrgebäudes gefasst werden, um die Fristen der Fördermittelantragstellung halten zu können.
Herr Fenner gibt zur Kenntnis, dass die Feuerwehr sich auch wiederholt über den Umbau des Gerätehauses beraten hat, das Ergebnis sei ihm noch nicht bekannt.
Herr Kolz erkundigt sich, da er zu den Baumaßnahmen Schule und Kapelle Weitendorf Akteneinsicht in die Vergabedokumentation erhalten habe, wer haftbar gemacht werden kann, wenn das Gemeindeprüfungsamt feststellt, dass einige Vergaben hätten nicht ausgelöst werden dürfen und dadurch ausgereichte Fördergelder zurückgezahlt werden müssen. Übernimmt das Amt dann die Zahlungen?
Herr Kolz bittet um Antwort.
