06.06.2023 - 7 Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Helms-Ferlemann berichtet über die Beratung zum Beschluss aus der gemeinsamen Bau- und Finanzausschusssitzung vom Vortag.

Hier wurde zum Beschluss die Empfehlung ausgegeben, dass der B-Plan so zu erstellen ist, dass nur altersgerechte und barrierefreie Wohnungen errichtet werden dürfen.

Herr Krüger erkundigt sich, ob diese altersgerechte Wohnbebauung auf das Stadtumlandkonzept angerechnet wird. Sollte das der Fall sein, würde sich die Gemeinde die Chance nehmen lassen selbst noch Baugebiete zu entwickeln.

 

Herr Helms-Ferlemann informiert, dass diese Problematik auf der nächsten Zusammenkunft der Stadtumlandplanung am 15.07.2023 geklärt wird. Die Gemeinde Hornstorf hat bereits altersgerechten-barrierefreien Wohnraum geschaffen, dieser wurde nicht angerechnet. Die Gemeinde Gägelow hofft hier auf Gleichbehandlung aller Gemeinden.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt dem Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zuzustimmen mit der Auflage für seniorengerechtes und barrierefreies Wohnen.

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

13

  • davon anwesend:

8

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Sachverhalt:

 Die Eigentümer der ca. 4.000 qm großen Fläche der Flurstücke 3/93 und 3/94 der Flur 1 beantragen die Aufstellung einer Bauleitplanung.

 

Die Ziele bestehen darin, die Bebauung nördlich der Hauptstraße unter Berücksichtigung und Erhalt einzelner vorhandener Strukturen vorzusehen. Straßenbegleitend soll weiterhin eine Hecke zur Straßenraumgestaltung vorgesehen werden. Der vorhandene Einzelbaum wird in das Konzept integriert.

Es sollen bis zu 3 zweigeschossige Wohnhäuser mit einem entsprechenden Dachausbau für bis zu 6 Wohnungen geschaffen werden. Stellplätze für die zukünftigen Anwohner werden auf dem Grundstück geschaffen.

 

Die Eigentümer haben eine Kostenübernahmeerklärung abgegeben.

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Anlagen zur Vorlage